Drucksache - 0108/XVIII
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Der Ausschuss empfiehlt der
Bezirksverordnetenversammlung: Die Bezirksverordnetenversammlung
wolle beschließen: Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte
Investitionsplanung 2007 bis 2011, die unter Berücksichtigung der Vorgaben und
des Revisionsergebnisses für die Planjahre 2006 und 2007 der Senatsverwaltung
für Finanzen aufgestellt worden ist. Sie enthält 1. die Position 211 - Baumaßnahmen – Hochbau
– 2. die Position 212 - Baumaßnahmen – Tiefbau
– 3. die Position 213 - Erwerb von beweglichen
Sachen – 4. die Position 222 - Zuschüsse für Investitionen
an andere Bereiche – und 5. die Position 2321 - Darlehen an Sonstige im Inland
- . Grundlage
für die Anmeldungen sind die von der Senatsverwaltung für Finanzen im Rahmen
der Revision fortgeschriebenen Pauschalen Zuweisungsbeträge, die sich gegenüber
der vorherigen Investitionsplanung nur geringfügig verringert haben sowie die
gezielte Zuweisung. Die
gezielte Zuweisung umfasst die Mittel für die städtebaulichen
Sanierungsmaßnahmen und die Mittel für die Maßnahme Ersatzbau der Carl –
Zeiss – Oberschule ( Schlussrate 2007 ). Außerhalb
der Zuweisung hat das Bezirksamt den Ersatzbau der Gustav – Heinemann
– Oberschule angemeldet. Die Finanzierung ist daher nicht gesichert. Die
Zuweisung beträgt im Einzelfall: Planjahr gezielte Zuweisung Pauschale Zuweisung Zuweisung gesamt
T
€ T
€ T
€ 2007 5.123 4.089 9.212 2008 1.123 4.077 5.200 2009 1.123 4.077 5.200 2010 1.123 4.077 5.200 2011 1.123 4.077 5.200 - 2 - Aus der
pauschalen Zuweisung sind folgende Maßnahmen mit Gesamtkosten bis 5,5 Mio
€ zu finanzieren: -
Alle Hoch- und Tiefbaumaßnahmen der Hgr. 7 einschließlich
der im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen zu finanzierenden
Grundstücksgeschäften -
Zuschüsse an Private für bezirkliche Investitionen
einschließlich der im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen zu finanzierenden
Grundstücksgeschäften -
Alle Maßnahmen der Hg. 8 (außer Titel 893 31 und 893 93),
soweit diese nicht aus der Zuweisung für konsumtive Sachausgaben zu finanzieren
sind. Die gezielten Zuweisungen sind verbindlich und dürfen nur
im Einvernehmen mit der Senats-verwaltung für Stadtentwicklung und der
Senatsverwaltung für Finanzen verändert werden. Aufgrund der Aufstellung eines Doppelhaushaltsplans
2006/2007 können auch die aus der vorherigen Investitionsplanung übernommenen
Maßnahmen der Jahresrate für 2007 im Rahmen der Planaufstellung nicht verändert
werden. Die Anpassung von Jahresraten sowie die Berücksichtigung
von neuen Maßnahmen können sich daher nur auf die Planjahre 2008 und folgende
beziehen. Von der Möglichkeit, bis zu 20 % der Pauschalen
Zuweisungssumme konsumtiv bei den Titeln der baulichen Unterhaltung zu
veranschlagen, macht das Bezirksamt zur Fortsetzung des
Toilettensanierungsprogramms über das Jahr 2009 hinaus Gebrauch. Die von den Fachabteilungen angemeldeten, aber im Rahmen
der vorgegebenen Beträge nicht realisierbaren Maßnahmen sind nachrichtlich
dieser Vorlage beigefügt. Soweit vor
Erstellung der nächsten Investitionsplanung oder Übermittlung des vorliegenden
Planungsstands an die Senatsverwaltung für Finanzen Veränderungen aufgrund
erweiterter Erkenntnisse dem Bezirksamt vorliegen, wird das Bezirksamt den
Hauptausschuss der Bezirksverordnetenversammlung davon unterrichten. |
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