Drucksache - 0108/XVIII  

 
 
Betreff: Aufstellung des Entwurfs der Investitionsplanung 2007 bis 2011
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtHauptausschuss
  Zauner, Margrit
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Beschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.01.2007 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung Entscheidung
07.02.2007 
3. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung vertagt   
14.02.2007 
4. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.02.2007 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorl. zur Beschlussf.
BeE HA 14.02.2007

Das Bezirksamt legt der Bezirksverordnetenversammlung folgenden Entwurf zur Beschlussfassung vor:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Investitionsplanung 2007 bis 2011, die unter Berücksichtigung der Vorgaben und des Revisionsergebnisses für die Planjahre 2006 und 2007 der Senatsverwaltung für Finanzen aufgestellt worden ist. Sie enthält

 

            1. die Position 211                  - Baumaßnahmen – Hochbau –

            2. die Position 212                  - Baumaßnahmen – Tiefbau –

            3. die Position 213                  - Erwerb von beweglichen Sachen –

            4. die Position 222                  - Zuschüsse für Investitionen an andere Bereiche – und

            5. die Position 2321                - Darlehen an Sonstige im Inland - .

 

Grundlage für die Anmeldungen sind die von der Senatsverwaltung für Finanzen im Rahmen der Revision fortgeschriebenen Pauschalen Zuweisungsbeträge, die sich gegenüber der vorherigen Investitionsplanung nur geringfügig verringert haben sowie die gezielte Zuweisung.

 

Die gezielte Zuweisung umfasst die Mittel für die städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen und die Mittel für die Maßnahme Ersatzbau der Carl – Zeiss – Oberschule ( Schlussrate 2007 ).

Außerhalb der Zuweisung hat das Bezirksamt den Ersatzbau der Gustav – Heinemann – Oberschule angemeldet. Die Finanzierung ist daher nicht gesichert.

 

Die Zuweisung beträgt im Einzelfall:

 

Planjahr          gezielte Zuweisung              Pauschale Zuweisung          Zuweisung gesamt

                                    T €                                           T €                                           T €

 

2007                            5.123                                       4.089                                       9.212

2008                            1.123                                       4.077                                       5.200

2009                            1.123                                       4.077                                       5.200

2010                            1.123                                       4.077                                       5.200

2011                            1.123                                       4.077                                       5.200

 

 

 

 

 

 

 

- 2 -

 

Aus der pauschalen Zuweisung sind folgende Maßnahmen mit Gesamtkosten bis 5,5 Mio € zu finanzieren:

 

-          Alle Hoch- und Tiefbaumaßnahmen der Hgr. 7 einschließlich der im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen zu finanzierenden Grundstücksgeschäften

-          Zuschüsse an Private für bezirkliche Investitionen einschließlich der im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen zu finanzierenden Grundstücksgeschäften

-          Alle Maßnahmen der Hg. 8 (außer Titel 893 31 und 893 93), soweit diese nicht aus der Zuweisung für konsumtive Sachausgaben zu finanzieren sind.

 

Die gezielten Zuweisungen sind verbindlich und dürfen nur im Einvernehmen mit der Senats-verwaltung für Stadtentwicklung und der Senatsverwaltung für Finanzen verändert werden.

 

Aufgrund der Aufstellung eines Doppelhaushaltsplans 2006/2007 können auch die aus der vorherigen Investitionsplanung übernommenen Maßnahmen der Jahresrate für 2007 im Rahmen der Planaufstellung nicht verändert werden.

 

Die Anpassung von Jahresraten sowie die Berücksichtigung von neuen Maßnahmen können sich daher nur auf die Planjahre 2008 und folgende beziehen.

 

Von der Möglichkeit, bis zu 20 % der Pauschalen Zuweisungssumme konsumtiv bei den Titeln der baulichen Unterhaltung zu veranschlagen, macht das Bezirksamt zur Fortsetzung des Toilettensanierungsprogramms über das Jahr 2009 hinaus Gebrauch.

 

Die von den Fachabteilungen angemeldeten, aber im Rahmen der vorgegebenen Beträge nicht realisierbaren Maßnahmen sind nachrichtlich dieser Vorlage beigefügt.

 

Soweit vor Erstellung der nächsten Investitionsplanung oder Übermittlung des vorliegenden Planungsstands an die Senatsverwaltung für Finanzen Veränderungen aufgrund erweiterter Erkenntnisse dem Bezirksamt vorliegen, wird das Bezirksamt den Hauptausschuss der Bezirksverordnetenversammlung davon unterrichten.

 

 

 

 
 

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