Einwohnerfragestunde der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg

Durch Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes am 15. Juli 2005 wurden die Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürger_innen des Bezirks an den kommunalpolitischen Entscheidungen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg (BVV) und des Bezirksamtes erweitert.

Ein Element der erweiterten Mitwirkungsmöglichkeiten ist die Einwohnerfragestunde, die im Rahmen der öffentlichen Sitzungen der BVV eingerichtet wurde.

Die Einwohnerfragestunde zu Beginn der Sitzung umfasst insgesamt 30 Minuten, in denen Einwohner_innen je eine Frage an das Bezirksamt oder die BVV richten können (§ 44 Geschäftsordnung der BVV Tempelhof-Schöneberg).

Wer ist berechtigt eine Einwohnerfrage zu stellen?

Frageberechtigt sind alle Einwohner_innen, die ihren Wohnsitz im Bezirk Tempelhof-Schöneberg haben sowie derer, die ein durch ehrenamtliche Tätigkeit an herausgehobener Stelle, Arbeits- oder Ausbildungsstätte begründetes eigenes Interesse an der bezirklichen Fragestellung glaubhaft machen können.
Sie können während der Einwohnerfragestunde persönlich eine Frage an das Bezirksamt oder an die BVV stellen.

Was ist hinsichtlich der Fragestellung zu beachten?

Es darf nur eine Frage durch den/die gleichen Einwohner_in gestellt werden.
Die Frage ist so zu präzisieren, dass eine angemessene kurze Beantwortung möglich ist.

Erläuternde und bewertende Texte sowie Mehrfachfragen in Schachtelsätzen sind für eine Einwohnerfragestunde ungeeignet und werden deshalb nicht zugelassen.

Die Frage muss einen Zusammenhang zur aktuellen Bezirkspolitik und/oder zur Arbeit der BVV haben.
Über die formale Zulässigkeit entscheidet die Vorsteherin der BVV bzw. ihre Stellvertreterin.

Wann und wo findet die Einwohnerfragestunde statt?

Zu Beginn jeder Sitzung der BVV findet eine Einwohnerfragestunde statt. Sie umfasst insgesamt bis zu 30 Minuten.

Ort: Sitzungssaal der Bezirksverordnetenversammlung im 2. Stock des Rathaus Schöneberg, John-F.-Kennedy-Platz, 10825 Berlin

Beginn: 17:00 Uhr

Einreichungsfrist:

Die Fragen sind, um eine angemessene mündliche Beantwortung zu ermöglichen, spätestens am Freitag (5 Tage) vor der Sitzung der BVV bis 12:00 Uhr im Büro der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg schriftlich einzureichen.

Für eine schnellere Kontaktaufnahme mit Ihnen bitten wir möglichst um Angabe Ihrer E-Mail-Adresse.

Mikrofon vor einem Hörsaal mit Menschen

Wie ist der Ablauf der Einwohnerfragestunde?

Die Anfragen werden vom Vorsteher der BVV Tempelhof-Schöneberg in der Reihenfolge des Eingangs auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung gesetzt.

Die Anfragenden werden von der Vorsteherin schriftlich eingeladen.
Die Fragen werden von dem/der Fragesteller_in ohne Begründung mündlich vorgetragen und von den Bezirksamtsmitgliedern bzw. vom zuständigen Ausschusssprecher der BVV mündlich beantwortet.
An die Beantwortung schließt sich keine Aussprache an. Es kann von dem/der Fragesteller_in jedoch eine Verständisfrage gestellt werden.

Wichtiger Hinweis:

Gemäß § 82 (2) der Geschäftsordnung der BVV (GO BVV) wird die gesamte Tagung der BVV (einschließlich der Einwohnerfragestunde) mittels Tonträger aufgenommen.
Diese Aufnahmen dürfen jedoch gemäß § 82 (3) nur von Bezirksverordneten und Mitgliedern des Bezirksamtes oder deren bevollmächtigte Beauftragte im Büro der BVV angehört werden.

Was ist, wenn Fragestellende nicht an der Einwohnerfragestunde teilnehmen können?

Bei Abwesenheit des/der Fragesteller_in während der Einwohnerfragestunde wird die Anfrage nicht behandelt.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter_innen des Büros der Bezirksverordnetenversammlung unter den folgenden Rufnummern zur Verfügung:
  • Telefon (030) 90277-4444
  • Telefon (030) 90277-2204

Kontaktformular Einwohnerfrage

Für Ihre Einwohnerfrage nutzen Sie bitte das Kontaktformular für die Übersendung einer Einwohnerfrage für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung.

Sie können Ihre Einwohnerfrage auch gerne per E-Mail an das BVV-Büro unter Angabe Ihres Namens, Adresse und möglichst Telefonnummer übersenden.