Kontaktformular Einwohnerfrage
Die Frage ist bis spätestens Freitag (5 Tage) vor der Sitzung der BVV, 12 Uhr im Büro der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) schriftlich einzureichen.
- Es darf nur eine Frage durch den gleichen Einwohner gestellt werden.
- Die Frage muss einen Zusammenhang zur aktuellen Bezirkspolitik und/oder zur Arbeit der BVV haben.
- Die Frage ist so zu stellen, dass eine angemessene kurze Beantwortung möglich ist.
- Erläuternde und bewertende Texte sowie Mehrfachfragen in Schachtelsätzen werden nicht zugelassen.
- Die zugelassenen Anfragen werden in der Reihenfolge des Eingangs auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der BVV gesetzt.
- Die Anfragenden werden schriftlich eingeladen.
- Sie müssen Ihre Frage mündlich vortragen. Die Frage wird vom Bezirksamt bzw. der BVV beantwortet. Sie dürfen im Anschluss nur Verständnisfragen stellen.
Sie können Ihre Einwohnerfrage unter Angabe Ihres Namens, Adresse und möglichst Telefonnummer gerne per E-Mail an das BVV-Büro senden oder das folgende Kontaktformular verwenden.
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Büro der Bezirksverordneten-versammlung Tempelhof-Schöneberg
- Tel.: (030) 90277-4444
- Tel.: (030) 90277-2204
- Fax: (030) 90277-4612
- E-Mail an das Büro der Bezirksverordnetenversammlung
Was bedeutet der Unterstrich?
Warum taucht auf den Internetseiten so häufig ein Unterstrich auf (zum Beispiel “Bürger_innen”)?