Die Beauftragten des Bezirksamtes nahmen das 70jährige Bestehen des Grundgesetzes zum Anlass zu einer Festveranstaltung – „Happy Birthday – 70 Jahre Grundgesetz“ – einzuladen.
Im Sinne der Beauftragten, die sich für die Rechte und die Gleichstellung von Frauen und Männern, Menschen mit queeren Lebensweisen, Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Behinderung einsetzen, wurde der Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz – „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ – in mehreren Talkrunden diskutiert.
Verschiedene gender- und queer-, migrations-, sowie behindertenpolitische Aktivist_innen und Vertreter_innen der Bezirkspolitik tauschten sich darüber aus, ob der Bezirk seinen grundgesetzlichen Verpflichtungen aus Artikel 3 genügend nachkomme.
Dabei wurde einerseits die feste Verankerung des Benachteiligungsverbots als positiv herausgestellt, ein Grundrecht, das in seinem Wesensgehalt unveränderlich ist. Andererseits wurde jedoch auf weiterhin bestehende Diskriminierungserfahrungen und fehlende Partizipationsmöglichkeiten bestimmter Menschengruppen hingewiesen.
Musikalisch und künstlerisch begleitet wurde die Veranstaltung durch den Gebärdenchor der evangelischen Gehörlosengemeinde und der Singer, Songwriterin Leona Heine.