Das öffentliche Straßenland hat per Gesetz jedermann zur verkehrlichen Nutzung zur Verfügung zu stehen. Wenn jemand diesen Gemeingebrauch durch eine andere Art der Nutzung, wie das Herausstellen von Tischen und Stühlen (Schankvorgarten) vor eigenen Geschäftsräumen einschränkt, handelt es sich dabei um eine Sondernutzung. Sondernutzungen bedürfen in der Regel einer Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde sowie gleichzeitig der Zustimmung zur Sondernutzung durch die Straßenbaubehörde, die intern durch die Erlaubnisbehörde eingeholt wird.
Antrag
Die Sondernutzung von Straßenland muss rechtzeitig beantragt werden. Das heißt der Antrag sollte möglichst etwa 6 bis 8 Wochen vor Beginn der geplanten Maßnahme bei der Behörde eingehen, damit eine rechtzeitige Bearbeitung erfolgen kann. In der Regel werden Sondernutzungserlaubnisse für ein Jahr erteilt und können wiederum auf Antrag verlängert werden. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Erlaubnis besteht jedoch nicht.
Voraussetzungen
- Gaststättenbetrieb, bzw. erlaubnisfreier Gaststättenbetrieb oder sonstiger Gewerbebetrieb
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular Genehmigung – Herausstellen von Tischen und Stühlen vor eigenen Geschäftsräumen (siehe das nachfolgende Dokument) oder online beantragen
- Erforderliche Angaben
- Standort Skizze mit Maßangaben (siehe Musterskizze im Antrag Seite 3)
- Nutzungszeitraum
- Nutzungsfläche
- Kopie der Gewerbeanmeldung oder ggf. eine Kopie vom Handelsregisterauszug