Häufig gestellte Fragen des Fachbereichs Strassen

Figur lehnt sich an die aufeinander gestapelten Buchstaben F A Q

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf folgende Fragen

Wer ist für die Straßenbeleuchtung zuständig?

Die Zuständigkeit für die Straßenbeleuchtung in Berlin liegt bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und der Stromnetz Berlin GmbH. Letztere bietet auf ihrer Webseite ein Störungsmanagement an, in dem Störungen direkt gemeldet werden können.

Woher weiß ich als Anlieger, ob ich den Gehweg vor meinem Grundstück bei Schnee und Glätte maschinell reinigen lassen darf?

Bestimmte Gehwege dürfen nicht zum Zwecke der winterlichen Reinigung mit Fahrzeugen befahren werden.

Darf ich über den Gehweg auf mein Grundstück fahren?

Darf ich meine Zufahrt vor meiner Grundstückseinfahrt pflastern?