Häufig gestellte Fragen des Fachbereichs Strassen
Bild: coramax - fotolia.com
Hier finden Sie Antworten auf folgende Fragen
Wer ist für die Straßenbeleuchtung zuständig?
Die Zuständigkeit für die Straßenbeleuchtung in Berlin liegt bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und der Stromnetz Berlin GmbH. Letztere bietet auf ihrer Webseite ein Störungsmanagement an, in dem Störungen direkt gemeldet werden können.
Woher weiß ich als Anlieger, ob ich den Gehweg vor meinem Grundstück bei Schnee und Glätte maschinell reinigen lassen darf?
Bestimmte Gehwege dürfen nicht zum Zwecke der winterlichen Reinigung mit Fahrzeugen befahren werden.
- Weitere Informationen und eine Auflistung der Gehwege finden Sie auf unserer Internetseite Straßenaufsicht und -unterhaltung
Darf ich über den Gehweg auf mein Grundstück fahren?
Darf ich meine Zufahrt vor meiner Grundstückseinfahrt pflastern?
- Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite Gehwegüberfahrten .
Kontakt
Straßen- und Grünflächenamt
Fachbereich Straßen
Telefon: (030) 90277-2457
Telefax: (030) 90277-7854
Was bedeutet der Unterstrich?
Warum taucht auf den Internetseiten so häufig ein Unterstrich auf (zum Beispiel “Bürger_innen”)?