Gehwegüberfahrten
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Herstellen und Ändern von Gehwegüberfahrten
Es gibt dauerhafte und provisorische Gehwegüberfahrten (für den Zeitraum von Baumaßnahmen).
Nicht befahrbare Straßenbestandteile (z.B. Gehwege, Grünstreifen) dürfen mit Kraftfahrzeugen nur auf besonders befestigten Überfahrten (Gehwegüberfahrten) überquert werden.
Für die Erschließung einer Garage oder eines Kfz-Stellplatzes auf dem Privatgrundstück sind daher diese nicht befahrbaren Straßenbestandteile abzusenken und entsprechend zu befestigen. Der Anlieger ist verpflichtet, einen entsprechenden Antrag zu stellen und die Herstellungskosten (gegebenenfalls auch für eine Baumersatzpflanzung oder Lichtmastumsetzung unter anderem) zu tragen.
Im Regelfall werden Gehwegüberfahrten durch die zuständige Behörde hergestellt oder geändert.
Antrag provisorische Gehwegüberfahrt
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Antrag zur Herstellung einer Gehwegüberfahrt für 2019
Das Dokument nicht barrierefrei.
Kontakt
Straßen-und Grünflächenamt
Fachbereich Straßen
Telefon: (030) 90277-2457
Telefax: (030) 90277-7854
Was bedeutet der Unterstrich?
Warum taucht auf den Internetseiten so häufig ein Unterstrich auf (zum Beispiel “Bürger_innen”)?