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Jeder Gebrauch der öffentlichen Straße, der über das übliche Maß (den Gemeingebrauch) hinausgeht, ist eine Sondernutzung. Hier werden die erforderlichen Erlaubnisse nach dem Berliner Straßengesetz erteilt und entsprechende Ordnungswidrigkeiten verfolgt.
Hier eine beispielhafte Auflistung einzelner Sondernutzungsarten:
- Baustofflagerungen, Schuttcontaineraufstellungen, Bauzäune und Bauwagen, Kabelbrücken, Autokräne
- Zirkuswerbung an Lichtmasten
- Wahlwerbung an Lichtmasten
- Über- und Unterbauung des Straßenlandes durch Balkone, Erker, Gebäudebrücken
- Filmaufnahmen
- Leitungen der Versorgungsunternehmen
- Telefonzellen, Briefkästen, Wertzeichenautomaten
- Großwerbeanlagen (z.B. Litfasssäulen)
- Apothekenhinweismasten
- Weihnachtliche Illumination
- Straßenfeste, Veranstaltungen und Märkte
Ob und in welchem Umfang eine Sondernutzung vorliegt, ist nach Antragstellung im Einzelnen zu prüfen.
Antrag
Die Nutzung muss rechtzeitig beantragt werden. Der Antrag sollte daher möglichst etwa 4 bis 6 Wochen vor Beginn der geplanten Maßnahme bei der Behörde eingehen, damit eine rechtzeitige Bearbeitung erfolgen kann. Der Antrag kann formlos gestellt werden und sollte mindestens folgende Angaben enthalten:
- Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail des Antragstellenden
- Nutzungsart
- Nutzungsort
- Nutzungszeitraum
- Lageplan oder -skizze.
Zur Vereinfachung der Antragstellung im Rahmen von Baumaßnahmen können Sie das folgende Antragsformular verwenden: