Verkehrszählungen entlang der Strecke haben ergeben, dass der Radverkehrsanteil viermal höher als der Autoverkehr ist. Deshalb wird das Bezirksamt dem Radverkehr mehr Raum und Sicherheit geben.
Grundlage hierfür sind Beschlüsse der BVV (1146/XIX; 0787/XX) und das Mobilitätsgesetz Berlin mit einem Radverkehrsplan sowie einem Vorrang- und Ergänzungsnetz, welches die Haupt- und Nebenrouten des Radverkehrs in der Stadt und Standards für die Ausgestaltung des Radnetzes festlegt.
Entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur StraßenverkehrsOrdnung (VwVStVO) kommen Fahrradstraßen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder werden könnte.
Die Planung der Fahrradstraße Handjerystraße wurde mit dem Nachbarbezirk abgestimmt, da die Handjerystraße eine wichtige Achse für den Radverkehr auch in ihrer Weiterführung in der Prinzregentenstraße darstellt.