Die Hochhausleitbild-Vertiefung Südkreuz

Luftbild der Schöneberger Linse

Luftbild der Schöneberger Linse

Wie und an welchen Orten können Hochhäuser zu einem positiven Stadtraum im Bezirk Tempelhof-Schöneberg beitragen? Der Fachbereich Stadtplanung hat mit einem externen Büro ausgearbeitet, in welchen Gebieten auf welchen Grundstücken im Umfeld des Bahnhofs Südkreuz konkretes Potenzial für eine Hochhausbebauung besteht und welche Bereiche von Hochhausbauvorhaben ausgenommen sind. Am Ende der Website finden Sie Begriffserklärungen zu relevanten Stichwörtern, die im Text erwähnt werden.

Die Hochhausleitbild-Vertiefung Südkreuz

Der Senat von Berlin hat am 25.02.2020 das Hochhausleitbild für Berlin als eine stadtplanerische Gesamtkonzeption für die dynamische Hochhausentwicklung beschlossen.
Darin sind konkrete Anforderungen und Maßnahmen für architektonisch qualitätsvolle, funktional zukunftsfähige und im städtebaulichen Kontext verträgliche Hochhausvorhaben formuliert worden.

Das gesamtstädtisch relevante Hochhausleitbild vermittelt wesentliche Orientierungen und Grundregeln für die städtebauliche Integration und Nutzungsprofilierung künftiger Hochhausprojekte. Es bildet die Basis für städtebauliche Hochhauskonzepte, die sich auf konkrete Teilräume der Stadt beziehen. Der Senat hat die Bezirke damit beauftragt, für ihre jeweiligen Gebiete eigene Konzepte zu entwickeln.

Die Hochhausleitbild-Vertiefung für den Bereich Südkreuz im Bezirk Tempelhof-Schöneberg versteht sich als teilräumliche und inhaltliche Konkretisierung des Hochhausleitbildes für Berlin und stellt damit einen konkreten Bezug für den bezirklich ausgewählten Stadtraum her.

Geltungsbereich der Hochhausleitbild-Vertiefung Südkreuz im Umfeld der beiden Bahnhöfe Schöneberg und Südkreuz

Die Hochhausleitbild-Vertiefung Südkreuz beschreibt dabei einen potentiellen Zielzustand mit einem sehr langfristigen Zeithorizont, der einstweilig unbestimmt ist und ggf. über mehrere Jahrzehnte hinausreicht. Innerhalb dieses Zeithorizontes werden Zwischenzustände eintreten: Hier gilt es zu vermeiden, dass der mitunter erst sehr viel später zu erreichende Zielzustand verbaut wird, es sei denn, im Laufe der Zeit verändert sich die Leitbildorientierung.

Die Hochhausleitbild-Vertiefung Südkreuz definiert zwei Kategorien an Bereichen: Eignungsbereiche, in denen Hochhausvorhaben möglich sind und wiederum Ausschlussbereiche, in denen trotz weiterer Verdichtungs- und Neubaupotenziale eine Hochhausbebauung ausgeschlossen wird.

Grundsätzlich gilt, dass Hochhäuser im Ensemble oder in engeren Nachbarschaften einen ausreichenden Abstand zueinander benötigen. Nicht nur in Beziehung zu den öffentlichen Räumen ist die Entstehung von „Hochhausschluchten“ zu vermeiden, ebenso ist auf eine möglichst geringe Verschattung von Nachbargebäuden und aufenthaltsrelevanten Freiräumen zu achten.

Die Hochhausleitbild-Vertiefung sieht daher mögliche Eignungsbereiche für Hochhausstandorte nur im Umfeld des Fern- und S-Bahnhofes Südkreuz. Gründe hierfür sind die bereits genehmigten bzw. geplanten Hochhausstandorte unter Einhaltung der genannten Vorgaben. Zudem begründet sich die Konzentration von Hochpunkten im Umfeld des Bahnhofes Südkreuz mit der zunehmenden Frequenzwirkung eines der größten Verkehrsknotenpunkte Berlins.

Andere Bereiche, auch mit verdichteter Bebauung inklusive einiger Hochpunkte wie z.B. im Umfeld des S-Bahnhofes Schöneberg, halten diese Vorgaben nicht ein und sind trotz weiterer Verdichtungs- und Neubaupotenziale von Hochbauvorhaben ausgenommen. Die beiden Kategorien und die Begründungen für die Einordnung der jeweiligen Bau- bzw. städtebaulichen Potenzialbereiche werden nachfolgend erklärt.

Teilbereich der Hochhausleitbild-Vertiefung Südkreuz

Eignungsbereiche für Hochhausvorhaben (Grundstücke im Umfeld des Bahnhofes Südkreuz)

Der Bahnhof Südkreuz soll seine Bedeutung als einer der wichtigsten Ankunftsorte Berlins auch in der Stadtsilhouette widerspiegeln. Innerhalb der vergangenen drei Jahrzehnte wurden wesentliche Entscheidungen für eine städtebaulich konsolidierende Entwicklung der sogenannten Schöneberger Linse als Stadtumbau und -erneuerungsquartier getroffen. Während dieser Zeit stand der Aspekt einer vertikalen Betonung (in Form von Hochhausvorhaben) dieser urbanen Mobilitätsdrehscheibe jedoch noch nicht im Vordergrund. Lediglich mit der erst vor ein paar Jahren mit 65 m Höhe begonnenen Planung eines Neubaus am Hildegard-Knef-Platz, Ecke Ella-Barowsky-Straße (1) wurde bisher der Eignung des Ortes für die Platzierung von Hochpunkten gefolgt. Im Vorfeld wurde dementsprechend ein Planungswettbewerb durchgeführt, der im Ergebnis den städtebaulichen Gesamtanspruch des Ortes gewährleistet.

An der Ostseite des Bahnhofs eröffnen sich weitere Hochhausperspektiven. Der Bereich nördlich des Werner-Voß-Damms steht aufgrund des Denkmalschutzes des ehemaligen Kasernen-Geländes nicht zur Disposition. Dies gilt ebenfalls für die unmittelbar an den Bahnhof angrenzende, überwiegend kleingärtnerisch genutzte Freifläche im Gebiet des Bebauungsplanentwurfs XIII-244. Hingegen ist das Grundstück der Berliner Wasserbetriebe südlich des Werner-Voß-Damms, östlich des Ballonfahrerweges, prädestiniert für eine qualifizierte Neubebauung mit Hochhaus (2).

Ein höheres Gebäude (3) mit einer Gebäudehöhe von etwa 48 Metern kann gemäß Bebauungsplan 7-17 auch am Südende des Naumannparks, zwischen den beiden Bahntrassen nördlich des Bahnhofes entstehen.

Die unbebauten Grundstücksflächen an der Suadicanistraße südlich des Bahnhofes befinden sich in Landeseigentum. Da hier Teilflächen als planfestgestelltes Eisenbahngelände gelten, wird das Bebauungsplanverfahren gegenwärtig nicht fortgeführt. Grundsätzlich sieht die bezirkliche Hochhausleitbild-Vertiefung hier jedoch eine Potenzialfläche für einen Hochhausstandort (4). Unter Beibehaltung der Wohnnutzung auf dem Grundstück Suadicanistraße 3 soll die Entwicklung einer störungsunempfindlichen Nutzung auf dem Grundstück Suadicanistraße 2/Sachsendamm 53-54 angestrebt werden.

Mit dem geplanten Projekt der Gewerbesiedlungs-Gesellschaft mbH (GSG) an der Reichart-/Geneststraße, soll eine Neubebauung in exponierter Lage inklusive zweier Turmbauten (5) mit ca. 47 m bzw. ca. 88 m Höhe umgesetzt werden.

Teilbereich der Hochhausleitbild-Vertiefung Südkreuz im Umfeld des S-Bahnhofes Schöneberg

Ausschlussbereiche für Hochhausvorhaben

Grundstücke im Umfeld des S-Bahnhofes Schöneberg

Mit der Entwicklung des EUREF-Campus befindet sich bereits ein Cluster mit Hochpunkten in der Nähe des S-Bahnhofes Schöneberg. Den geplanten Schlussstein dieses Ensembles soll der Bau im Gasometer bilden. Weitere Potenziale für die Errichtung von Hochpunkten enthält der EUREF-Campus nicht.

Der unmittelbar an den S-Bahnhof Schöneberg angrenzende Bereich des Kärntener-Dreiecks ist für den Hochhausbau ebenfalls nicht geeignet. Neben der unzureichenden Verkehrserschließung ist eine städtebauliche Neuordnung ohne Hochbauvorhaben nur als Gesamtkonzeption und in Teilschritten umsetzbar, da z.B. die Kleingartenanlage Maxstraße e.V. (Kärntener Straße) nach dem Kleingartenentwicklungsplan (KEP) mindestens bis 2030 erhalten bleibt.

Teilbereich der Hochhausleitbild-Vertiefung Südkreuz im mittleren und westlichen Bereich der Schöneberger Linse

Mittlere und westliche Bereiche der Schöneberger Linse

Die nach dem 2010 durchgeführten städtebaulichen Gutachterverfahren eingeleitete Entwicklung der Schöneberger Linse orientiert sich weitgehend an ein Gebäudehöhenniveau zwischen der „Berliner Traufe“ und an Gebäudehöhen unterhalb von 30 m. Innerhalb der Blöcke der Schöneberger Linse sind, mit Ausnahme des bereits erwähnten Hochhauses am Hildegard-Knef-Platz, keine weiteren Hochpunkte (im Sinne der Definition des Regelfalls über 35 Meter) vorgesehen. Dieser Hochpunkt stellt das städtebauliche Bild des Entrées zur Schöneberger Linse dar.

Teilbereiche der Hochhausleitbild-Vertiefung Südkreuz mit dem Naumannpark nördlich des Bahnhofes

Naumannpark und General-Pape-Straße

Der Naumannpark soll, abgesehen von seiner Südspitze mit maximal 48 Metern Höhe unmittelbar am Bahnhof Südkreuz, gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes 7-17 nach gründlicher Analyse keine weiteren Hochpunkte erhalten. Östlich des Bahnhofes Südkreuz sollen ebenfalls, mit Ausnahme eines Hochpunktes auf dem Grundstück der Berliner Wasserbetriebe, keine zusätzlichen Hochhäuser entstehen. Damit wird der Bahnhof Südkreuz auch von dieser Seite durch Hochpunkte eingerahmt und dabei mit den Standorten 2, 4, 5 als Gesamtensemble stadtbildprägend in Szene gesetzt.

Teilbereich der Hochhausleitbild-Vertiefung Südkreuz mit dem Gewerbegebiet östlich und westlich der Bessemerstraße

Die Grundstücksbereiche beiderseits der Bessemerstraße und westlich der Alboinstraße

Die unmittelbar an diesen Straßen anliegenden Grundstücksbereiche sollen nicht für die Errichtung von Hochhäusern und Hochpunkten zur Verfügung stehen. Hier gilt es, die an der Alboinstraße östlich angrenzenden Wohnquartiere nicht zu beeinträchtigen (z.B. durch Verschattung). Im Nord-Süd-Abschnitt der Bessemerstraße soll die kontinuierliche Abfolge der Bestandsbebauung nicht durch Disproportionen verunklart werden.

Die Hochhausleitbild-Vertiefung Südkreuz sieht eine Konzentration von Hochhäusern im Umfeld des Fern- und S-Bahnhofs Südkreuz vor. Die übrigen Bereiche schließen trotz weiterer Verdichtungs- und Neubaupotenziale eine Hochhausbebauung aus. Hochpunkte sind nicht von der Umgebung als gelöste Solitäre, sondern Bestandteile ihres jeweiligen baulichen Umfelds.

Werdegang

Am 30. November 2020 wurde ein erster Zwischenstand mit den Analysen der städtebaulichen Rahmenbedingungen dem Ausschuss für Stadtentwicklung (der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg) vorgestellt (Das Protokoll zur zu diesem Tagesordnungspunkt der Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite der BVV). Am 11. August 2021 wurde der Abschlussbericht zum Hochhausentwicklungskonzept Schöneberg-Südkreuz im selben Gremium präsentiert (Das Protokoll zur zu diesem Tagesordnungspunkt der Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite der BVV).

Begriffserklärungen

Was ist ein Hochhaus bzw. Hochpunkt?

Grundsätzlich sind Hochhäuser nach § 2 Absatz 4 Nr. 1 i.V.m. und § 2 Absatz 3 Satz 2 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) Gebäude mit einer Höhe nach Absatz 3 Satz 2 von mehr als 22 m. Nach der Definition des Berliner Hochhausleitbildes wird das „Berliner Hochhaus“ als Regelfall mit einer Höhe ab 35 m definiert (ohne untergeordnete technische Dachaufbauten). Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg folgt dieser
Definition und entscheidet analog im Einzelfall, ob sich das Vorhaben städtebaulich einfügt.

Was ist ein Bebauungsplan?

Hierüber informieren wir auf unserer Website.

Was bedeutet „Berliner Traufe“?

Die Berliner Traufe (auch “Traufhöhe”) liegt bei ca. 21-22 Metern. Die Höhe ergibt sich dabei aus der Distanz zwischen der Geländeoberkante und der Dachtraufe der typischen Berliner Gründerzeitbebauung.