Am 8. April 2018 ist für den Bereich „Tempelhof“ im Bezirk Tempelhof-Schöneberg die soziale Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch in Kraft getreten.
Tempelhof
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BVV-Beschluss für das soziale Erhaltungsgebiet "Tempelhof"
Dokument ist nicht barrierefrei, BVV ist die Abkürzung für Bezirksverordnetenversammlung
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Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 9 vom 07.04.2018
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Untersuchungsbericht zur Begründung einer sozialen Erhaltungsverordnung "Tempelhof"
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Nachuntersuchung zum Fortbestand einer sozialen Erhaltungsverordnung "Tempelhof"
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Prüfkriterien
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Stadtplanung
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