Jeder Rückbau und jede bauliche Änderung (ausgenommen Neubau) bzw. jede Nutzungsänderung im sozialen Erhaltungsgebiet bedürfen einer erhaltungsrechtlichen Genehmigung gemäß § 173 Baugesetzbuch (BauGB). Die erhaltungsrechtliche Genehmigung ist gesondert beim Fachbereich Stadtplanung zu beantragen.
Was ein_e Vorhabenträger_in wissen muss?
Entsprechende Antragsunterlagen und Infos erhalten Sie hier:
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Antrag auf Genehmigung eines baulichen Vorhabens gemäß § 172 und § 173 BauGB in einer Wohneinheit
(Dokument ist nicht barrierefrei)
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Antrag auf Genehmigung eines baulichen Vorhabens gemäß § 172 und § 173 BauGB in einem Gebäude
(Dokument ist nicht barrierefrei)
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Amtsblatt für Berlin Nr.40 vom 07. Oktober 2022
Stadtplanung
Stadtentwicklungsamt
Fachbereich Stadtplanung
Geschäftsstelle
Rathaus Schöneberg
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Freitag 09:00 bis 15:00 Uhr
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Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
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