Am 11. März 2018 ist für den Bereich „Schöneberger Süden“ im Bezirk Tempelhof-Schöneberg die soziale Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch in Kraft getreten.
Schöneberger Süden
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BVV-Beschluss für das soziale Erhaltungsgebiet "Schöneberger Süden"
Dokument ist nicht barrierefrei, BVV ist die Abkürzung für Bezirksverordnetenversammlung
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Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 7 vom 10. März 2018
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Untersuchungsbericht zur Begründung einer sozialen Erhaltungsverordnung "Schöneberger Süden"
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Nachuntersuchung zum Fortbestand einer sozialen Erhaltungsverordnung "Schöneberger Süden"
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Prüfkriterien
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Stadtplanung
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