Mädchen und Jungen haben unterschiedliche Interessen, Bedürfnisse und Neigungen. Die Kinder- und Jugendarbeit stellt sich daher das Ziel, ihre Angebote in einem stärkeren Maße geschlechtsspezifisch auszurichten. Diese politische Zielstellung entspricht auch den rechtlichen Regelungen im Rahmen der Europäischen Union (Vertrag von Amsterdam 1997) und findet ihre Entsprechung im § 9 Abs. 3 des Sozialgesetzbuches VIII. Darüber hinaus ist das Leitprinzip des Gender-Mainstreaming in § 4 des Dritten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
Für den Bereich der Mädchenarbeit bedeutet dies vor allem den Aufbau eigenständiger Angebote für Mädchen sowie eine verbesserte Berücksichtigung der Interessen von Mädchen in koedukativen Angeboten. Über eine spezielle Förderposition im Kinder – und Jugendförderplan werden Projekte für Mädchen gefördert.
Für den Bereich der Jungenarbeit stehen die fachliche Weiterentwicklung der geeigneten pädagogischen Ansätze sowie der Aufbau der Struktur der Jungenarbeit im Zentrum. Ein wichtiges Ziel der Jungenarbeit ist es, das partnerschaftliche Verhalten und die Fähigkeit zu gewaltfreie Konfliktlösung zu stärken.