Der Deutsche Bundestag hat am 12.04.2024 das “Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)“ beschlossen. Danach muss die Beurkundung einer entsprechenden Erklärung drei Monate vorher beim Standesamt angemeldet werden.
Das Gesetz tritt in zwei Stufen in Kraft.
Stufe 1 ab dem 01.08.2024:
Um den betroffenen Personen möglichst frühzeitig die Möglichkeit zu geben, eine Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen nach den Vorschriften des SBGG zu bewirken, beginnt die dreimonatige Anmeldefrist gemäß § 4 Satz 1 SBGG bereits am 01.08.2024.
Wir werden deshalb ab dem 01.08.2024 Termine für die Abgabe entsprechender Erklärungen ab dem 01.11.2024 anbieten.
Stufe 2 ab dem 01.11.2024:
Inkrafttreten des Gesetzes am 01.11.2024
Die Beurkundung der Erklärung kann ab dem 01.11.2024 im Standesamt erfolgen.
Mit diesem Tag wird das Transsexuellengesetz (TSG) außer Kraft gesetzt.