Standesamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin

Collage Trauzimmer: Goldener Hirsch, Rathaus Schöneberg

Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)

Der Deutsche Bundestag hat am 12.04.2024 das “Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)“ beschlossen. Danach muss die Beurkundung einer entsprechenden Erklärung drei Monate vorher beim Standesamt angemeldet werden.
Das Gesetz tritt in zwei Stufen in Kraft.

Stufe 1 ab dem 01.08.2024:

Um den betroffenen Personen möglichst frühzeitig die Möglichkeit zu geben, eine Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen nach den Vorschriften des SBGG zu bewirken, beginnt die dreimonatige Anmeldefrist gemäß § 4 Satz 1 SBGG bereits am 01.08.2024.
Wir werden deshalb ab dem 01.08.2024 Termine für die Abgabe entsprechender Erklärungen ab dem 01.11.2024 anbieten.

Stufe 2 ab dem 01.11.2024:

Inkrafttreten des Gesetzes am 01.11.2024
Die Beurkundung der Erklärung kann ab dem 01.11.2024 im Standesamt erfolgen.
Mit diesem Tag wird das Transsexuellengesetz (TSG) außer Kraft gesetzt.

Gesetz zur Änderung des Ehe- und Geburtsnamensrechts

Der Deutsche Bundestag hat am 12.04.2024 dem “Gesetz zur Änderung des Ehe- und Geburtsnamensrechts“ zugestimmt.
Das Gesetz tritt zum 01.05.2025 in Kraft. Ab diesem Tag werden wir, nach Verfügbarkeit, Termine zur Beurkundung entsprechender Erklärungen anbieten.

Wichtige Hinweise zur Datenerhebung

Seit dem 25. Mai 2018 gilt in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU). Die Datenschutz-Grundverordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit geregelt werden.

Nähere Hinweise zur Datenerhebung nach Artikel 13 und 14 DGSVO erhalten Sie hier als Download.

  • Information gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung für das Standesamt Tempelhof-Schöneberg

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