Anmeldung zum Lichtenrader Lichtermarkt

ein roter Weihnachtsstern

Die Anmeldefrist für den 46. Lichtenrader Lichtermarkt 2024 ist bereits abgelaufen.

Wir freuen uns aber, wenn Sie sich im nächsten Jahr (wieder) beteiligen möchten.
Die Anmeldung per Online-Formular ist im 3. Quartal 2025 an dieser Stelle wieder möglich.

Der 47. Lichtenrader Lichtermarkt 2025 findet wie gewohnt am 1. Adventssonntag, dem 30. November 2025 von 13:00 bis 19:00 Uhr statt.

Häufig gestellte Fragen

  • Wer darf am Lichtenrader Lichtermarkt teilnehmen?

    Teilnehmen können Vereine, Verbände, gUGs, gGmbHs, Freizeiteinrichtungen, Bürgerinitiativen, Genossenschaften, Stiftungen und private Einzelpersonen oder Gruppen, die sich gemeinnützig engagieren.
    Eine Teilnahme gewerblicher Anbieter ist ausgeschlossen.
    Bei Anmeldung werden alle Stände auf Stimmigkeit mit dem Gesamtkonzept geprüft. Der Veranstalter behält sich bei jeder Anmeldung diese Prüfung vor und hat das Recht, darauf basierend Anmeldungen für den Lichtenrader Lichtermarkt abzulehnen.

  • Wie hoch sind die Teilnahmegebühren für den Lichtenrader Lichtermarkt?

    Die Teilnahmegebühren sind 40 Euro pro Stand.
    Die Marktstände werden ausschließlich zentral vom Bezirksamt organisiert und bereitgestellt.
    Bei Ausschank von Alkohol fällt zusätzlich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,74 Euro pro Stand an.

  • Muss ich etwas verkaufen?

    Auf dem Markt müssen Waren, Speisen oder Getränke verkauft werden.
    Die Angebote, die Präsentation und das Erscheinungsbild der Lichtermarktstände müssen dem adventlichen Charakter des Lichtenrader Lichtermarktes entsprechen und angemessen sein (z. B. Bastelarbeiten, Nostalgisches, Gebäck, wärmende Getränke).
    Stände, die ausschließlich der Information dienen, sind ausgeschlossen.

  • Darf ich Gewinne machen beim Lichtenrader Lichtermarkt?

    Der Lichtenrader Lichtermarkt ist gemeinnützig.
    Bei Gewinnerzielung muss der Reinerlös ausschließlich für gemeinnützige Projekte/Zwecke verwendet oder gespendet werden.
    Der Gewinn ist dabei das, was nach Abzug aller Kosten vom Erlös übrig bleibt.
    Das Bezirksamt behält sich die stichprobenartige Kontrolle von Spendennachweisen vor.

  • Wie groß ist ein Marktstand?

    Die Stände haben eine Länge von ca. 3 Metern und eine Tiefe von ca. 2,50 Metern (Tischplatte ca. 1 Meter) und sind mit einer Plane überdacht.
    Selbst mitgebrachte Stände, Food-Trucks, Zelte und Infomobile sind nicht gestattet.

  • Was muss ich bei der Anmeldung beachten?

Meine Frage ist nicht dabei. Wo finde ich noch weitere Informationen?

Lesen Sie dazu bitte die Teilnahmebedingungen des Lichtenrader Lichtermarktes oder fragen Sie bei uns nach, wir helfen Ihnen gern.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!