Stand: Juli 2023
1. Gemeinnützigkeit
- Der Lichtermarkt ist ein gemeinnütziger und nicht gewinnorientierter Weihnachtsmarkt.
- Das Bezirksamt behält sich eine Prüfung der gemeinnützigen Orientierung der Anbieter vor.
- Bei Gewinnerzielung muss der Reinerlös ausschließlich für gemeinnützige Projekte/Zwecke verwendet oder gespendet werden.
- Das Bezirksamt behält sich die stichprobenartige Kontrolle von Spendennachweisen vor.
2. Teilnahmekreis
- Teilnehmen können Vereine, Verbände und private Einzelpersonen/Gruppen, die sich gemeinnützig engagieren.
- Eine Teilnahme gewerblicher Anbieter ist ausgeschlossen.
- Parteien ist eine Teilnahme nur gestattet, wenn diese in der BVV Tempelhof-Schöneberg vertreten sind.
- Bei Anmeldung werden alle Stände auf Stimmigkeit mit dem Gesamtkonzept geprüft. Der Veranstalter behält sich bei jeder Anmeldung diese Prüfung vor und hat das Recht, darauf basierend Anmeldungen für den Lichtenrader Lichtermarkt abzulehnen.
- Es gilt das Prinzip „first come, first served“ bzw. “Wer zuerst kommt, mahlt zuerst”. Grundsätzlich besteht kein Anrecht auf einen Stand beim Markt, auch nicht bei einer Anmeldung im Rahmen der Anmeldefrist. Wenn vor Ende der Frist alle Plätze auf dem Gelände vergeben sind, kann der Veranstalter keine Teilnahme garantieren.
3. Stände
3.1 Standangebot
- Die Angebote, die Präsentation und das Erscheinungsbild der Lichtermarktstände müssen dem adventlichen Charakter des Lichtenrader Lichtermarktes entsprechen und angemessen sein (z. B. Bastelarbeiten, Nostalgisches, Gebäck, wärmende Getränke).
- Werbung für politische, religiöse oder weltanschauliche Belange ist vom Lichtermarkt ausgeschlossen.
- Stände, die ausschließlich der Information dienen, sind ausgeschlossen.
3.2 Warenstände
- Warenstände dienen dem Verkauf von Waren, Speisen und Getränken.
- Der erzielte Reinerlös ist ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.
- Warenstandbetreibende mit Lebensmittelherausgabe verpflichten sich das Merkblatt – Hygienische Anforderungen beim Verkauf von Lebensmitteln im Straßenhandel, auf Märkten und Volksfesten sowie die Informationsseite zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz zur Kenntnis zu nehmen und den Inhalten bezüglich des Lichtermarktes Folge zu leisten.
3.3 Standbereitstellung
- Die Marktstände werden ausschließlich zentral vom Bezirksamt organisiert und bereitgestellt.
- Die Stände haben eine Länge von ca. 3 Metern und eine Tiefe von ca. 2,50 Metern (Tischplatte ca. 1 Meter) und sind mit einer Plane überdacht.
- Stühle müssen selbst mitgebracht werden.
- Selbst mitgebrachte Stände, Food-Trucks, Zelte und Infomobile sind nicht gestattet.
- Das Aufstellen von Mobiliar oder ähnliches Gegenständen in Bereiche mit Besucherströmen ist nicht gestattet.
3.4 Standplatz
- Die Standplatzvergabe unterliegt vorrangig organisatorischen Notwendigkeiten. Es besteht kein Anspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Standplatzes. Die im Veranstaltungsplan festgelegten Standplätze sind verbindlich. Wünsche nach einem bestimmten Standplatz werden bei der Planung, soweit es möglich ist, berücksichtigt. Bitte vermerken Sie solche Wünsche deutlich auf dem Anmeldebogen. Der Veranstalter kann keine Garantie dafür geben, dass solchen Wünschen entsprochen werden kann.
4. Teilnahmegebühr
- Pro angemeldeten Stand wird eine Teilnahmegebühr von 40,00 € erhoben, welche fristgerecht nach der Zahlungsaufforderung an das Bezirksamt zu überweisen ist. (Die Zahlungsaufforderung erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung.)
5. Ablauf der Veranstaltung / Auf- und Abbau
- Ein Plan und Richtlinien für den Auf- und Abbau sowie ein Standplan folgen frühestmöglich nach Ablauf der Anmeldefrist.
- Der Bereich des Lichtenrader Lichtermarktes kann erst nach Beendigung der Tätigkeit des THW (ca. 11:00 Uhr) über die Nord- oder Südsperre befahren werden und ist nur als Einbahnstraße (entgegengesetzt dem Uhrzeigersinn) zu befahren.
- Die Anzahl Ihrer Fahrzeuge ist auf ein Mindestmaß zu beschränken. In jedes Fahrzeug ist gut sichtbar der „KFZ-Zettel“, den Sie rechtzeitig per Post erhalten werden, zu legen. Nur damit dürfen Sie den Veranstaltungsbereich befahren.
- Parkplätze stehen auf dem Veranstaltungsgelände nicht zur Verfügung. Kraftfahrzeuge müssen außerhalb des Lichtermarktes abgestellt werden.
- Das Bezirksamt stellt Ordnungspersonal zur Verfügung. Den Anweisungen der Ordnungskräfte ist Folge zu leisten.
- Bei einer Standanmeldung ist eine durchgängige Standbesetzung von 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr Voraussetzung für die Teilnahme. Das verspätete Bestücken, eine nicht durchgängige Standbesetzung oder der frühzeitige Abbau des Standes kann zum Ausschluss des Lichtenrader Lichtermarktes im darauffolgendem Jahr führen.
- Eine Absage der Teilnahme nach Anmeldeschluss kann zum Ausschluss der Teilnahme im darauffolgenden Jahr führen. Eine Absage der Teilnahme 7 Tage oder weniger vor Veranstaltungsdurchführung sowie unangemeldetes Fernbleiben führt in jedem Fall zum Ausschluss der Teilnahme am Lichtenrader Lichtermarkt im darauffolgendem Jahr.
6. Sicherheitsbestimmungen
- Gas- und Kohlebetriebene Koch- und Grillgeräte müssen in ausreichendem Abstand zu den Ständen und zur Besucherseite abgedeckt aufgestellt werden. Für die Verwendung von gasbetriebenen Kochgeräten, Heizstrahlern und ähnlichem sind die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und alle Maßnahmen für einen sicheren Betrieb zu ergreifen. Offenes Feuer ist an den Ständen verboten. Das Aufstellen von Mobiliar oder ähnlichen Gegenständen in Bereichen mit Besucherströmen ist verboten. Rettungswege sind freizuhalten.
- Im Fall einer unvorhersehbaren Situation (Unwetter, Brandfall, Panik) ist der Verkauf auf Anweisung des Veranstalters unverzüglich einzustellen und den Anweisungen des Personals bzw. der Polizei und Feuerwehr (wenn vor Ort) unbedingt Folge zu leisten.
7. Stromverbrauch
- Der Stromverbrauch sollte max. 3600 bis 4000 Watt je Stand nicht überschreiten. Höherer Stromverbrauch muss extra beantragt und begründet werden.
- Die Marktstände werden vom Veranstalter mit Lichterketten ausgestattet. Zusätzliche Standbeleuchtung darf nur über Naturlicht (Gas Petroleum) erfolgen. Strom für eine zusätzliche Beleuchtung wird nur in Einzelfällen bei entsprechender Begründung für die absolute Notwendigkeit zur Verfügung gestellt.
- Das Aufstellen von Heizpilzen ist nicht gestattet.
- Bei Stromverbrauch müssen ein Zuleitungskabel von etwa 50 Meter Länge sowie Mehrfachsteckdosen mitgebracht werden.
- Starkstromanschlüsse mit 16 A CEE und 32 A CEE können bereitgestellt werden. Voraussetzung ist, dass Standbetreibende selbst ein Starkstrom-Verlängerungskabel (50 Meter Länge) für den entsprechenden Anschluss mitbringen.
8. Abfall
- Müll ist möglichst zu vermeiden bzw. auf das Mindestmaß zu begrenzen. Es sind eigene Müllsäcke mitzubringen, damit der anfallende Müll in den vom Veranstalter aufgestellten Müllcontainern entsorgt werden kann.
- Angebotene Waren insbesondere Trödel dürfen in keinem Fall nach Beendigung der Veranstaltung als „Müll“ zurückgelassen werden und sind in jedem Fall wieder mitzunehmen.
- Verwendete Grillkohle ist fachgerecht abzukühlen (evtl. Verwendung von eigenen Metallbehältern) und ebenfalls in den dafür vorgesehenen Müllcontainern zu entsorgen; ggf. mitzunehmen. In keinem Fall darf die Grillkohle auf dem Straßenland zurückgelassen werden.
9. Zentrales Mehrwegsystem
- Die Ausgabe von Speisen und Getränken erfolgt über ein zentrales Mehrwegsystem, an dem sich alle Ess- und Getränkestände zu beteiligen haben.
- Das Mehrweggeschirr darf ausschließlich von der Firma “BMS Becher Miet- & Spuelservice” bezogen werden. Eine Angebotsliste / das Bestellformular erhalten Sie in dem Online-Anmeldeformular für den Lichtenrader Lichtermarkt.
- Die Bestellbestätigung ist bis spätestens 2 Wochen vor dem Lichtenrader Lichtermarkt unaufgefordert beim Veranstalter einzureichen.
- Pro Geschirrstück entsteht eine Pfandgebühr (0,50 Cent oder 1,00 € je nach Geschirrstück, siehe Bestellformular), die bei Herausgabe von den Festbesuchenden erhoben wird und nach Rückgabe vom Verkaufsstand zurückerstattet wird.
- Das von Ihnen bestellte/gemietete Mehrweggeschirr wird am Veranstaltungstag bei einer zentralen Ausgabestelle von der Firma “BMS Becher Miet- & Spuelservice” herausgegeben und nach Beendigung des Lichtermarktes wieder zurückgenommen. Eine Verrechnung falls mehr oder weniger Geschirr herausgegeben / wiederangenommen wurde, erfolgt nach der Spülung des Geschirrs durch die Firma “BMS Becher Miet- & Spuelservice”.
- Vom Geschirrmietenden muss bei Erhalt des Geschirrs kein Pfand bei der Firma hinterlegt werden.
- Die Herausgabe von Speisen und Getränken in selbst mitgebrachtem Einweggeschirr ist nicht gestattet und kann bei Zuwiderhandlung zum Ausschluss des Lichtermarktes führen.
10. Ausschank alkoholhaltiger Getränke
- Für den Ausschank alkoholhaltiger Getränke muss ein Antrag auf Gestattung gemäß § 12 des Gaststättengesetzes gestellt werden.
- Alkoholausschenkende verpflichten sich die hierfür anfallenden Kosten in Höhe von 10,74 € fristgerecht nach der Zahlungsaufforderung an das Bezirksamt zu überweisen. (Die Zahlungsaufforderung erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung.)
11. Haftung / Absage des Lichtenrader Lichtermarktes
- Das Bezirksamt haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Dienstkräfte.
- Sagt es den Lichtenrader Lichtermarkt ab, erstattet es die Teilnahmegebühr sowie die Kosten für den Antrag auf Gestattung des Alkoholausschanks, wenn die Absage vor der Frist zur Einreichung des Gestattungsantrages liegt.
- Kommt der Markt aus Gründen, die das Bezirksamt nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht rechtzeitig zustande, oder wird der Markt durch höhere Gewalt oder durch andere, nicht vom Bezirksamt zu vertretende Gründe, insbesondere durch Versagen von Einrichtungen, verspäteten Aufbau der Marktstände oder durch Betriebsstörungen beeinträchtigt, bestehen keine Ansprüche gegenüber dem Bezirksamt.
- Das gilt auch, wenn es den Markt absagt, weil ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit besteht.