Anregung von Beteiligung. So geht's.

Das Bild zeigt eine Illustration von zwei stilisierten Händen, die gemeinsam ein Puzzle zusammensetzen. Eine Hand ist rot, die andere grün. Das Puzzle in der Mitte besteht aus vier Teilen in den Farben Rot, Lila, Schwarz und Grau. Links und rechts von den Händen befinden sich zwei weitere schwebende Puzzleteile – eines in Rot mit zwei Glühbirnen und eines in Grün mit einer Glühbirne. Die Puzzleteile symbolisieren Ideen, die durch Kooperation und Zusammenarbeit zu Lösungen und Vorschlägen zusammengeführt werden. Dieses Bild soll den Leser_innen verdeutlichen, wie sie selbst Beteiligung anregen und sich aktiv in die Prozesse einbringen können, indem sie ihre eigenen Ideen vorschlagen und umsetzen.

In der Vorhabenliste ist erkennbar, bei welchen Vorhaben eine Beteiligung geplant ist. Bei Vorhaben ohne Beteiligungsmöglichkeit kann eine Beteiligung angeregt werden. Bei gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren kann eine ergänzende informelle Beteiligung angeregt werden. Außerdem können Vorhaben, die noch nicht auf der Liste stehen, für die Aufnahme in die Vorhabenliste vorgeschlagen und bei Bedarf eine Beteiligung angeregt werden.

Folgende Informationen sind für die Anregung wichtig:

  • Name und Kurzbeschreibung des Vorhabens
  • Ihr Name und wie man Sie erreichen kann (Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Postadresse)
  • Begründung und Ziel der Beteiligung

Das Bezirksamt prüft jede Anregung für Beteiligung. Wird der Vorschlag befürwortet, startet ein Beteiligungsprozess gemäß den bezirklichen Leitlinien. Eine abgelehnte Anregung wird schriftlich begründet.

Anregungen können sowohl digital als auch auf Papier mitgeteilt werden. Dafür hat das Bezirksamt ein einfaches Formular erstellt, um den Prozess so unkompliziert wie möglich zu gestalten. Das Team vom Raum für Beteiligung hilft beim Ausfüllen und bei Sprach- oder Technikbarrieren.

  • Hier finden Sie das Formular Beteiligung anregen!

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    PDF-Dokument (84.5 kB) - Stand: 2023
    Dokument: AG URBAN