Einwohnerinnen und Einwohner Berlins, die mehr als 20 Jahre lang der Stadt Berlin in Wahl- oder Ehrenämtern gedient haben und die älter als 65 Jahre sind, können Stadtälteste werden. Bei außergewöhnlichen Verdiensten, vor allem um die Entwicklung und Festigung der Demokratie und um die Wiedervereinigung Berlins, können diese Fristen unterschritten werden.
Der Senat verleiht die Stadtältestenwürde im Einvernehmen mit dem Abgeordnetenhaus meistens anlässlich eines bedeutenden Ereignisses im Leben des oder der Betroffenen. Vorschlagsberechtigt sind das Abgeordnetenhaus, die Mitglieder des Senats, die Bezirksämter und die Bezirksverordnetenversammlungen.
Die Ausgezeichneten bekommen eine vom Regierenden Bürgermeister und vom Präsidenten des Abgeordnetenhauses unterschriebene Ernennungsurkunde. Zur Hervorhebung des Rangs dieser besonderen Würde soll die Zahl lebender Stadtältester nicht über 40 steigen. Der Senat lädt die Stadtältesten zu Feierlichkeiten als Ehrengäste ein. Sie bekommen kostenlos das Berliner Amtsblatt und Jahreskarten der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG).