Gewaltschutzambulanz

Gewaltschutzambulanz der Charité Berlin - Logo

In der Gewaltschutzambulanz können von Gewalt betroffene Personen ihre Verletzungen rechtsmedizinisch untersuchen und dokumentieren lassen. Dies ist ohne polizeiliche Anzeige und kostenfrei möglich.

Angebot einer rechtsmedizinischen Begutachtung und Dokumentation bei:
• häuslicher Gewalt in (ehemaligen) Paarbeziehungen
• interpersonellen Gewaltdelikten
• sexualisierter Gewalt
• Gewalterfahrung im Dienst / am Arbeitsplatz
• Kindesmisshandlung

Erstellung einer rechtsmedizinischen Dokumentation der sichtbaren Verletzungen. Diese besteht aus einem schriftlichen Bericht und Fotos. Diese Dokumentation ist gerichtsfest (Straf-, Zivil- und/oder Familiengericht).

Von Gewalt betroffene Personen entscheiden selbst, ob, wann und wie die Dokumentation verwendet werden soll.

Alles geschieht in Absprache mit den von Gewalt betroffenen Personen und nur mit ausdrücklichen Einverständnis.

Die Mitarbeiter*innen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht – auch gegenüber der Polizei und den Gerichten.