Bild: Bezirksamt Spandau
Die Mitglieder des Bezirksamtes werden für die Dauer der Wahlperiode von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt.
Das Bezirksamt Spandau besteht aus dem- Bezirksbürgermeister und
- zwei Bezirksstadträtinnen und drei Bezirksstadträten (ein Stadtratsposten ist bisher noch unbesetzt).
Nach der Wahl entscheidet das Bezirksamt auf Vorschlag der Bezirksbürgermeister über die Verteilung der Geschäftsbereiche (Abteilungen) unter den Mitgliedern. Hier erfahren Sie wie die sechs Geschäftsbereiche in der XXI. Wahlperiode aufgeteilt sind.