Wer der Bezirksbeauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderungen ist
Auf Grundlage von § 29 Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) berät der Bezirksbeauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderungen (Beauftragter) die Ämter und Fachbereiche des Bezirksamts Spandau, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen bei allen Vorhaben des Bezirks zu wahren.
Der Beauftragte vermittelt als Ombudsstelle zwischen Menschen mit Behinderungen als Expertinnen und Experten in eigener Sache auf der einen Seite und öffentlichen Stellen als den Entscheiderinnen und Entscheidern auf der anderen Seite.
Der Beauftragte ist Ansprechpartner für alle Organisationen, die sich mit der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen befassen.
Spandauerinnen und Spandauer können sich bei Problemen im Zusammenhang mit Behinderung, Alter und Pflege an den Beauftragten wenden und erhalten Hinweise auf die für sie zuständigen Stellen.
Als Bezirksvertreter verschiedener Arbeitsgruppen setzt sich der Beauftragte auch auf der Landesebene für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein. Zusammen mit der Landesbeauftragten und dem Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen gibt der Beauftragte Stellungnahmen gegenüber dem Senat ab.