Die Ombudsstelle ist eine Beschwerde- und Schlichtungsstelle in Zuständigkeit des Integrationsbeauftragten i.S. § 7 (4) PartIntG für Anwohner_innen, Flüchtlinge und Asylsuchende sowie Vertreter_innen sozialer bzw. freigemeinnütziger und privater Einrichtungen zu Fragen des nachbarschaftlichen Zusammenlebens oder bei auftretenden Konflikten mit der Verwaltung.
Beispiele für die Arbeit der Ombudsstelle:
- nachbarschaftliche Fragen und Konflikte aufgrund von Neuzuwanderung (z.B. Einrichtung einer Flüchtlingsunterkunft)
- Reduzierung von Personen auf äußere Merkmale oder Herkunft
- kulturelle Missverständnisse im nachbarschaftlichen Zusammenleben
- sprachliche Barrieren bei der Inanspruchnahme öffentlicher Dienstleistungen
- Mangel an interkultureller Kompetenz in öffentlichen Einrichtungen
- Arbeit der Ombudsstelle:
- Sie reichen Ihre Beschwerde oder Anregung telefonisch, per E-Mail, postalisch oder persönlich (nach Terminvereinbarung) ein.
- Auf Wunsch wird der Vorgang anonym behandelt.
- Die Ombudsstelle prüft den Vorgang und holt ggf. eine Stellungnahme der betroffenen Stellen oder Personen ein.
- Sie erhalten innerhalb von zwei Wochen eine Rückmeldung zum Sachstand.
- Sollten uns Anzeichen für eine konkrete Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vorliegen, vermitteln wir nach Rücksprache die Beschwerde an die Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung.
- Sie und die betroffenen Stellen erhalten eine Einschätzung des Vorgangs durch die Ombudsstelle.
Beratung und Unterstützung bei Diskriminierung:
Bei konkreten Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wenden Sie sich bitte an die Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung.