Zweck:
Die Mittel sollen für Angebote zur Abmilderung von Armut, gegen Vereinsamung und für sozialen Zusammenhalt verwendet werden. Das Bezirksamt wünscht sich hierbei ausdrücklich eine Ausweitung der vorhandenen Angebote in die Abendstunden und in das Wochenende hinein.
Förderfähig sind: Die Mittel sollen vorrangig für Sachkosten und Personalaufstockung genutzt werden.
- Kleinere Anschaffungen:
- Kaffeemaschinen
- Kleinmobiliar
- Geschirr
- Anschaffung von Fairteiler-Stationen
- Kühlschränke
- Lebensmittel
- Gebrauchsmaterialien/Projektmaterial:
- Coronatests, Masken
- Schulungsmaterial, Bastelmaterial
- Decken
- Spiele
- Stundenaufstockung bei Bestandspersonal
- Honorare für Freiwillige
- Honorare für Veranstaltung, Sprachmittlung, Beratungen, zusätzliche Reinigungskosten, Sicherheitspersonal
Über die finanziellen Mittel des Netzwerks der Wärme ist eine Übernahme der Energiekosten grundsätzlich nicht möglich. Es gibt im Entlastungspaket für zuwendungsempfangende Einrichtungen andere Fördermöglichkeiten bei der Deckung von Mehrbedarfen bei Energiekosten. Eine Doppelförderung über das Netzwerk der Wärme ist ausgeschlossen.. Für solche Fälle empfehlen wir den „Notfallfond Energie“ unter
https://lsb-berlin.net/aktuelles/energiekrise/.
Antragsberechtigte
Interessierte Träger, Vereine und andere Akteure, die mit erweiterten Angeboten und Projekten Teil des Netzwerks der Wärme in Spandau werden möchten, können ab sofort
Projektanträge stellen.
Bereits durch das Bezirksamt Spandau geförderte Projekte wenden sich bitte an ihre Zuwendungsbearbeitende Stelle, um einen Änderungsantrag einzureichen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung beträgt minimal 2.000 € je Einzelmaßnahme.
Förderfähig sind nur tatsächlich getätigte Ausgaben (Geldzahlungen) für Sachmittel und damit in unmittelbarem Zusammenhang stehende Ausstattungsergänzungen.
Antragstellung:
Anträge sind formlos oder über untenstehenden Vordruck beim Bezirksamt zu stellen und sollten folgende Informationen enthalten:
1. Projektbeschreibung
2. Finanzplan (Personal-, Honorar- und Sachmittel)
3. Erklärung, ob für den geltend gemachten Bedarf weitere finanzielle Unterstützungen durch andere Stellen erfolgen bzw. beantragt wurden.
Sollten mehrere Mittelbedarfe angemeldet werden, können diese in einem Projektantrag zusammengefasst werden. Die Mittel stehen bis Ende 2023 zur Verfügung.
Die Förderung beträgt minimal 2.000 € je Einzelmaßnahme.
Förderzeitraum zunächst bis Ende 2023. Bitte berücksichtigen Sie diesen kurzen Förderzeitraum bei Ihrer Antrags- und Konzepterstellung.
Projektanträge sind zu richten an: integration@ba-spandau.berlin.de.
Sollten Sie bereits eine Förderung durch das Bezirksamt Spandau erhalten, ist dies zwingend anzugeben, da die Bearbeitung durch den zuständigen Fachbereich erfolgen wird.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung oder auf eine bestimmte Höhe der Förderung besteht nicht. Das Bezirksamt entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel.