Was ist eine Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und was sind ihre Aufgaben?
Es ist gesetzlich geregelt, dass die Geschlechter gleichgestellt sein sollen. Da in Deutschland die tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen nicht erreicht ist und Frauen in vielen Bereichen diskriminiert werden, ist es wichtig und verpflichtend, dass weiter daran gearbeitet wird.
Eine Maßnahme gegen die Diskriminierung von Frauen ist, dass gesetzlich festgeschrieben ist (§21 Landesgleichstellungsgesetz (LGG)), dass jeder Bezirk in Berlin eine Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte haben muss, die im Bezirk für die Umsetzung der Gleichstellung von Männern und Frauen zuständig ist.
Zu den Aufgaben einer Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten zählen unter anderem:
- Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetztes im Bezirk
- Beratung des*der Bezirksbürgermeister*in in allen Gleichstellungsfragen
- Enge Zusammenarbeit mit den Trägern im Bezirk
- Erarbeitung von Stellungnahmen und Alternativvorschlägen in Gleichstellungsfragen
- Teilnahme und Einbringen von Gleichstellungsthemen in Gremien, wie z.B. dem Gewaltpräventionsrat