Die behördliche Datenschutzbeauftragte ist die Ansprechpartnerin für Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Belangen des Datenschutzes bei der Verarbeitung von personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten im Bezirksamt Spandau.
Um die unabhängige und neutrale Stellung des Datenschutzbeauftragten sicherzustellen, ist er gemäß Artikel 38 Abs. 3 DSGVO bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben weisungsfrei.
Selbstverständlich werden auf Wunsch alle Anliegen vertraulich behandelt.