Dazu ist ein kurzer Blick in die Vergangenheit des Gebiets notwendig. Die Tiefwerder Wiesen wurden 1960 als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Sie stellen das letzte Überschwemmungsgebiet im Bereich der ehemaligen Spandauer Havelaue dar und bestehen aus von Gräben durchzogenen Feuchtwiesen.
In der Schutzgebietsverordnung vom 12.9.1960 ist in § 2 klar formuliert, das es dort verboten ist, Kleingärten, Wochenendsiedlungen und ähnliche Anlagen zu errichten.
Der größere Teil des Gebietes befindet sich im Besitz der öffentlichen Hand, ein kleinerer im Privatbesitz. Im Osten der Wiesen liegt unmittelbar daran angrenzend das Wasserwerk Tiefwerder, dessen Wasserschutzzone sich weit in das Gebiet hinein erstreckt. Zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung gab es im Gebiet und innerhalb der Wasserschutzzone II zahlreiche illegale, ohne Baugenehmigung errichtete Wochenendhäuser. Ein Teil dieser Wochenendhäuschen befindet sich heute immer noch auf privaten Grundstücken, die parzelliert und verpachtet sind. Zum Teil befanden sie sich auf Land im Besitz der öffentlichen Hand und wurden inzwischen gekündigt und beräumt. Die Gebäude lagen überwiegend entlang der Wasserläufe, so dass dort für die Öffentlichkeit kein Zugang zu den Gewässern mehr bestand. Noch heute sind Uferabschnitte von Haupt- und Jürgengraben vergleichbar zugebaut.
Die restlichen Wiesen selbst wurden bis ca.1970 noch landwirtschaftlich genutzt, später wurde durch das Grünflächenamt in unregelmäßigen Abständen eine Pflegemahd durchgeführt. Diese nur unregelmäßige Pflege, verbunden mit illegalen Aufschüttungen führte dazu, dass immer mehr Wiesenflächen verbuschten und so der ursprüngliche Landschaftscharakter verloren zu gehen drohte. Wege ins Gebiet als Zufahrt zu den Häuschen waren mit Bauschutt aufgeschüttet, ebenso wurden dort Parkplätze für Autos mit massiven Bauschuttaufschüttungen angelegt.
Auch die Fundamente der Wochenendhäuschen wurden auf Bauschutt errichtet, der durch die Siedler ins Gebiet gebracht wurde. Es gab keine Entsorgung. Plumpsklos im Wasserschutzgebiet, obschon nicht zulässig, waren die Regel. Müll und Gartenabfälle wurden illegal im Erlenbruch vergraben.
Es bleibt also festzuhalten, dass sich in einem Landschaftsschutzgebiet, das den Erhalt des natürlichen Landschaftsbilds und den Schutz von Tier- und Pflanzenarten zum Ziel hat und ausdrücklich auch der Erholungsnutzung durch den Menschen dienen soll, auf einem großen Teil der Fläche illegal errichtete Wochenendhäuschen Fahrwege und Parkplätze befanden. Darüber hinaus war durch unsachgemäß errichtete Toilettenanlagen und wilde Hausmüllentsorgung das Wasserschutzgebiet Tiefwerder gefährdet.