- Die Benutzung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen und ihrer Einrichtungen geschieht auf eigene Gefahr.
- Eine Verpflichtung zur Beleuchtung der Anlagen und zur Bekämpfung von Schnee- und Eisglätte auf Plätzen und Wegen in den Anlagen besteht nicht.
- Alle Anlagen und Plätze, die mit dem Grünanlagenschild gekennzeichnet sind, unterliegen den Regelungen des Berliner Grünanlagengesetzes Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Kimaschutz
Geschützte Grünanlagen
Bild: Bezirksamt Spandau
Sämtliche vorhandenen Grünanlagen stehen fast uneingeschränkt ganzjährig und kostenfrei allen Nutzern zur Verfügung.
Es gibt Parkanlagen, wohnungsnahe Grünanlagen und Naherholungsanlagen.
Ganzjährig erfolgt hier die Pflege, wie Mahd, Baum- und Strauchschnitt, Müll- und Laubbeseitigung sowie Wegeinstandhaltung.
Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Grünflächen und Friedhöfe
Postanschrift: 13578 Berlin
Geschäftszimmer:
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