Geschützte Grünanlagen

Lindenufer KS

Lindenufer

Sämtliche vorhandenen Grünanlagen stehen fast uneingeschränkt ganzjährig und kostenfrei allen Nutzern zur Verfügung.
Es gibt Parkanlagen, wohnungsnahe Grünanlagen und Naherholungsanlagen.
Ganzjährig erfolgt hier die Pflege, wie Mahd, Baum- und Strauchschnitt, Müll- und Laubbeseitigung sowie Wegeinstandhaltung.

Gruenanlagenschild

Hinweis

  • Die Benutzung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen und ihrer Einrichtungen geschieht auf eigene Gefahr.
  • Eine Verpflichtung zur Beleuchtung der Anlagen und zur Bekämpfung von Schnee- und Eisglätte auf Plätzen und Wegen in den Anlagen besteht nicht.
  • Alle Anlagen und Plätze, die mit dem Grünanlagenschild gekennzeichnet sind, unterliegen den Regelungen des Berliner Grünanlagengesetzes Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Kimaschutz
Gruenanlagenschild mit Parkordnung Koeltzepark

Grünanlagenschild mit Parkordnung Koeltzepark

Was ist in Grünanlagen erlaubt, was ist verboten?

  • Hunde müssen angeleint werden – auf Spielplätzen sind Hunde verboten
  • Ballspielen und Grillen ist nur auf den dafür besonders ausgewiesenen Flächen erlaubt
  • Lärm ist zu vermeiden, weil er andere Anlagenbenutzer unzumutbar stört.
  • Anpflanzungen und Ausstattungen dürfen nicht beschädigt oder entwendet werden
  • Müll darf nur in die dafür vorgesehenen Behältnisse entsorgt werden
  • Private Gartenabfälle gehören nicht in öffentliche Grünanlagen.

Kein Müll im Park – eine Initiative von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

  • Verstöße gegen die Verbote können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
  • Die Betroffenen können auch vor Ort verwarnt werden und mit einem Verwarngeld belegt werden.

In den Grünanlagen Koeltzepark und Lindenufer/Stabholzgarten hat das Bezirksamt Parkordnungen beschlossen, die an den Eingängen auf die wichtigsten Verhaltensregeln hinweisen.

Fussgaenger haben Vorrang_Radfahren erlaubt

Radfahren in Grünanlagen

  • Wege in Grünanlagen sind grundsätzlich keine Radverkehrsanlagen, selbst wenn auf ihnen Radfahren erlaubt ist. Fußgänger und Radfahrer benutzen diese Wege gemeinsam. Fußgänger haben auf allen Wegen in Grünanlagen stets Vorrang!
  • Das Radfahren ist nur auf dafür besonders gekennzeichneten Wegen zugelassen.

Nutzungsangebote und Regeln

Weiteres zu den Nutzungsmöglichkeiten und Angeboten, aber auch Regeln in öffentlichen Grünanlagen finden Sie bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Ausgewählte Grünanlagen

Informationen zu ausgwählten Grünanlagen (Spektegrünzug, Koeltzepark, Wröhmännerpark) finden Sie bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Sehenswürdige Grünanlagen sind der Landschaftspark um Gut Neukladow und der Garten Fränkel