Verschiedene Aufgaben werden vom Straßen- und Grünflächenamt im Fachbereich Grünflächen als Eigentümer der Flächen direkt wahrgenommen. Auch die Kleingartenaufsicht liegt beim Bezirk. Hier können sich auch Unterpächter aus Anlagen anderer Eigentümer informieren.
Die Vorgaben zur Nutzung der Parzellen beruhen auf dem Bundeskleingartengesetz und auf den vertraglichen Regelungen zwischen dem Verpächter (Bezirksamt) und dem Pächter (Zwischenpächter).
Die gesetzlichen Grundlagen und Verwaltungsvorschriften sind bei der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. hinterlegt.
Die Kleingartenparzellen werden über den Bezirksverband Spandau der Kleingärtner e. V. und für die Ökokolonie vom Förderverein für das Kleingartenwesen e. V. vergeben.
Gesetzliche Grundlagen und Verwaltungsvorschriften finden Sie bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.
Kleingärten
Bild: Bezirksamt Spandau
54 Kleingartenanlagen befinden sich im Eigentum des Bezirks, darunter eine Ökokolonie.
Die Verpachtung der einzelnen Kleingartenparzellen erfolgt über den Bezirksverband Spandau der Kleingärtner e. V. und für die Ökokolonie durch den Förderverein für das Kleingartenwesen e. V..
Kleingartenanlagen
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