Friedhofsgebühren

altes Abteilungsschild vor alter Grabstelle unscharfer Hintergrund

Anlässlich einer Beerdigung fallen gemäß der Gebührenordnung für die landeseigenen Friedhöfe Berlins grundsätzlich folgende Gebühren an:

  • Verwaltungsgebühr:
    Sie wird für den Erwerb (oder die Verlängerung) des Nutzungsrechts an einer Grabstätte erhoben und ist für alle Grabstättenarten gleich.
  • Friedhofsgrundgebühr:
    Mit der Grundgebühr werden die Kosten für die Unterhaltung des Friedhofs einschließlich der Bereitstellung der Infrastruktur (z.B. Brunnen, Abfallbehälter usw.) anteilig berechnet.
  • Bestattungsgebühr:
    Sie bezieht sich auf die eigentliche Bestattung. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Arbeitsaufwand für die verschiedenen Bestattungs- und Grabstättenarten.
  • Gebühr für die Trauerfeier:
    Diese Gebühr beinhaltet neben der Bereitstellung der Feierhalle auch eine Grundausschmückung des Raumes mit Pflanzen und Kerzen.
  • Zusätzliche Gebühr für die Anlage, Instandhaltung und einheitliche Pflege einer Grabstätte:
    Sie wird erhoben bei Gemeinschaftsgrabstätten, bei denen die Friedhofsverwaltung die Anlage, Instandhaltung und Pflege übernimmt.
    Sie ist abhängig vom jeweiligen Unterhaltungsaufwand und gilt für einen Zeitraum von 20 Jahren.

Friedhofsgebühren für Erdbestattungen

Wahlgrabstätte

  • Verwaltungsgebühr

    52 Euro

  • Friedhofsgrundgebühr

    520 Euro

  • Bestattung

    285 Euro

  • Nutzung der Feierhalle (30 min.)

    159 Euro

  • Gesamtsumme

    1.016 Euro

Wahlgrabstätte nach islamischen Glauben

  • Verwaltungsgebühr

    52 Euro

  • Friedhofsgrundgebühr

    520 Euro

  • Bestattung

    285 Euro

  • Nutzung des Waschraums

    149 Euro

  • Gesamtsumme

    1.006 Euro

Familiengrabstätte

  • Verwaltungsgebühr

    52 Euro

  • Friedhofsgrundgebühr

    520 Euro

  • Bestattung

    285 Euro

  • Nutzung der Feierhalle (30 min.)

    159 Euro

  • Gesamtsumme

    1.016 Euro

Reihengrabstätte

  • Verwaltungsgebühr

    52 Euro

  • Friedhofsgrundgebühr

    496 Euro

  • Bestattung

    232 Euro

  • Nutzung der Feierhalle (30 min.)

    159 Euro

  • Gesamtsumme

    939 Euro

Gemeinschaftsgrabstätte

  • Verwaltungsgebühr

    52 Euro

  • Friedhofsgrundgebühr

    496 Euro

  • Bestattung

    228 Euro

  • Nutzung der Feierhalle (30 min.)

    159 Euro

  • Pflege der Grabstätte

    1.027 Euro

  • Gesamtsumme

    1.962 Euro

Friedhofsgebühren für Urnenbeisetzungen

Wahlgrabstätte

  • Verwaltungsgebühr

    52 Euro

  • Friedhofsgrundgebühr

    520 Euro

  • Bestattung

    97 Euro

  • Nutzung der Feierhalle (30 min.)

    159 Euro

  • Gesamtsumme

    828 Euro

Familiengrabstätte

  • Verwaltungsgebühr

    52 Euro

  • Friedhofsgrundgebühr

    520 Euro

  • Bestattung

    97 Euro

  • Nutzung der Feierhalle (30 min.)

    159 Euro

  • Gesamtsumme

    828 Euro

Reihengrabstätte

  • Verwaltungsgebühr

    52 Euro

  • Friedhofsgrundgebühr

    496 Euro

  • Bestattung

    91 Euro

  • Nutzung der Feierhalle (30 min.)

    159 Euro

  • Gesamtsumme

    798 Euro

Gemeinschaftsgrabstätte

  • Verwaltungsgebühr

    52 Euro

  • Friedhofsgrundgebühr

    496 Euro

  • Bestattung

    87 Euro

  • Nutzung der Feierhalle (30 min.)

    159 Euro

  • Pflege der Grabstätte

    69 Euro

  • Gesamtsumme

    863 Euro

Lupe Ausrufezeichen

Wichtige Hinweise:

  • Die angegebenen Friedhofsgebühren sind exemplarisch und gelten jeweils für eine Bestattung sowie einen Zeitraum von 20 Jahren.
  • Im Einzelfall können sich höhere, aber auch geringere Gebühren als hier dargestellt ergeben. Nicht berücksichtigt sind beispielsweise Gebühren für das Aufstellen eines Grabmals sowie weiterer Einzelleistungen, die individuell bei Bedarf hinzukommen können.
  • Die Friedhofsverwaltung gibt Ihnen gern Auskunft über mögliche weitere Leistungen.
  • Bei einer Urnenbeisetzung sind zusätzlich die Kosten für die vorherige Einäscherung zu berücksichtigen.
  • Ferner kommen in der Regel Kosten für ein beauftragtes Bestattungsunternehmen hinzu.
Grabstein

Anlässlich eines Antrages auf Erteilung der Zustimmung zur Errichtung eines Grabmals oder/und einer Steineinfassung fallen folgende Gebühren an:

  • Das Errichten eines Grabmals bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.
  • Diese Genehmigung ist gebührenpflichtig.
  • Dasselbe gilt für die Errichtung einer Steineinfassung.
  • Die Gebühr für die Zustimmung zur Errichtung eines Grabmals oder/und einer Steineinfassung richtet sich nach dem Rauminhalt (Volumen).

Stehendes Grabmal

  • Bis zu einem Rauminhalt von 0,05 m³

    100,00 Euro

  • Bei einem Rauminhalt von mehr als 0,05 m³ bis zu 0,1 m³

    163,00 Euro

  • Bei einem Rauminhalt von mehr als 0,1 m³
    je weitere angefangene 0,1 m³

    34,00 Euro

  • Der Sockel ist bei der Berechnung des Rauminhalts einzubeziehen.

Standsicherheitsprüfung

Die Friedhofsverwaltung hat sich durch jährliche Kontrollen nach Ende der Frostperiode von dem verkehrssicheren Zustand der stehenden Grabmäler zu überzeugen.

  • Standsicherheitsprüfung bei einem stehenden Grabmal, je Jahr

    4,00 Euro

Liegendes Grabmal oder Denkzeichen

  • Bis zu einem Rauminhalt von 0,02 m³

    32,00 Euro

  • Bei einem Rauminhalt von mehr als 0,02 m³
    je weitere angefangene 0,02 m³

    4,00 Euro

Grabeinfassung aus Stein

  • Bis zu einem Rauminhalt von 0,05 m³

    45,00 Euro

  • Bei einem Rauminhalt von mehr als 0,05 m³ bis zu 0,1 m³

    72,00 Euro

  • Bei einem Rauminhalt von mehr als 0,1 m³
    je weitere angefangene 0,1 m³

    25,00 Euro

Rechtliche Hinweise

Rechtliche Grundlagen