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Verwaltungsgebühr:
Sie wird für den Erwerb (oder die Verlängerung) des Nutzungsrechts an einer Grabstätte erhoben und ist für alle Grabstättenarten gleich.
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Friedhofsgrundgebühr:
Mit der Grundgebühr werden die Kosten für die Unterhaltung des Friedhofs einschließlich der Bereitstellung der Infrastruktur (z.B. Brunnen, Abfallbehälter usw.) anteilig berechnet.
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Bestattungsgebühr:
Sie bezieht sich auf die eigentliche Bestattung. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Arbeitsaufwand für die verschiedenen Bestattungs- und Grabstättenarten.
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Gebühr für die Trauerfeier:
Diese Gebühr beinhaltet neben der Bereitstellung der Feierhalle auch eine Grundausschmückung des Raumes mit Pflanzen und Kerzen.
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Zusätzliche Gebühr für die Anlage, Instandhaltung und einheitliche Pflege einer Grabstätte:
Sie wird erhoben bei Gemeinschaftsgrabstätten, bei denen die Friedhofsverwaltung die Anlage, Instandhaltung und Pflege übernimmt.
Sie ist abhängig vom jeweiligen Unterhaltungsaufwand und gilt für einen Zeitraum von 20 Jahren.