Gehwegüberfahrten
Bild: © Kautz15/www.fotolia.com
Nicht befahrbare Straßenbestandteile (z.B. Gehwege, Grünstreifen) dürfen mit Kraftfahrzeugen nur auf besonders befestigten Überfahrten (Gehwegüberfahrten) überquert werden. Für die Erschließung einer Garage oder eines Kfz-Stellplatzes auf dem Privatgrundstück sind daher diese nicht befahrbaren Straßenbestandteile abzusenken und entsprechend zu befestigen. Der Anlieger ist verpflichtet, einen entsprechenden Antrag zu stellen und die Herstellungskosten (ggf. auch für eine Baumersatzpflanzung oder Lichtmastumsetzung) zu tragen.
Im Regelfall werden Gehwegüberfahrten durch die zuständige Behörde hergestellt, geändert oder entfernt.
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Antragsformular Herstellung einer Gehwegüberfahrt
(Hinweis: Das Straßen- und Grünflächenamt Spandau ist nur für Grundstücke im Verwaltungsbezirk Spandau zuständig. Sollte Ihr Grundstück in einem anderen Verwaltungsbezirk liegen, wenden Sie sich bitte an das dortige Straßen- und Grünflächenamt.)
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Antragsformular Herstellung einer Gehwegüberfahrt
(Hinweis: Das Straßen- und Grünflächenamt Spandau ist nur für Grundstücke im Verwaltungsbezirk Spandau zuständig. Sollte Ihr Grundstück in einem anderen Verwaltungsbezirk liegen, wenden Sie sich bitte an das dortige Straßen- und Grünflächenamt.)
Straßen- und Grünflächenamt Allgemeine Verwaltung
Postanschrift: 13578 Berlin
Geschäftszimmer:
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Zi. 503
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