Auf schriftlichen Antrag kann Grundstückseigentümern, Rechtsanwälten und Notaren oder weiteren durch den Grundstückseigentümer bevollmächtigten Personen eine Erschließungsbeitragsbescheinigung erteilt werden. Hierin sind die wesentlichsten erschließungsrechtlichen Angaben zu Ihrem Grundstück enthalten. Die Ausstellung der Bescheinigung ist gebührenpflichtig (31,00 Euro ohne Berechnung bzw. 82,00 Euro mit Berechnung).
Mit Hilfe einer Erschließungsbeitragsbescheinigung können Sie sich informieren, ob für Ihr Grundstück bereits Erschließungsbeiträge gezahlt wurden. Sie erfahren auch, ob zu einem späteren Zeitpunkt noch Erschließungsbeiträge fällig werden können oder ob Beiträge noch offen sind.
Eine Bescheinigung an einen Kaufinteressenten kann nicht erfolgen.
Der Antrag kann formlos schriftlich, per Fax oder per E-Mail gestellt werden.
Fernmündliche Auskünfte werden nicht erteilt. Die Bearbeitungszeit dauert je nach Verwaltungsaufwand 1-2 Wochen.
– Wegen der Vielzahl eingehender Anträge und der angespannten Personalsituation kommt es aktuell zu einer unvermeidbaren Verlängerung der Bearbeitungszeit. Die Anträge werden in der Reihenfolge Ihres Eingangs bearbeitet. Für die verlängerte Bearbeitungsdauer der Anträge wird um Verständnis gebeten. Bitte sehen Sie möglichst von Rückfragen zum Bearbeitungsstand ab. –
Eine Berechnung bisher noch nicht fällig gewordener Erschließungsbeiträge findet im Allgemeinen nicht statt und kann nur in besonderen Ausnahmefällen vorgenommen werden.