Bebauungsplan 5-112 VE "Am Forstacker"

5-112 VE Kartenausschnitt

Was ist geplant?

Errichtung von mehrgeschossigen Wohngebäuden sowie einer Einzelhandels- und einer Kindertageseinrichtung

Rechtliche Hinweise

Geltungsbereich
Hakenfelder Straße 1 und 2 sowie Am Forstacker 5, 7, 7A, 7B und 7C im Bezirk Spandau, Ortsteil Hakenfelde
Art der Beteiligung
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Amtliche Bebauungsplannummer:
5-112 VE
Zeitraum der Beteiligung:
12.02.2024 - 13.03.2024

Sie können die Pläne und Entwürfe einsehen und nach Erläuterung der Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung Äußerungen hierzu abgeben. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen.

Downloads

Bebauungsplan

  • 5-112 VE Begründung

    PDF-Dokument (2.8 MB)

  • 5-112 VE Planzeichnung

    PDF-Dokument (521.3 kB)

  • 5-112 VE Vorhaben- und Erschließungsplan

    PDF-Dokument (504.0 kB)

Gutachten

  • 5-112 VE Entwässerungsgutachten

    PDF-Dokument (993.0 kB)

  • 5-112 VE Verkehrsgutachten 2018/2022/2023

    PDF-Dokument (17.7 MB)

  • 5-112 VE Schallgutachten 2018/2023

    PDF-Dokument (4.5 MB)

  • 5-112 VE Artenschutzgutachten 2017/2023

    PDF-Dokument (8.9 MB)

Projektplanung

  • 5-112 VE Projektplanung

    PDF-Dokument (24.4 MB)

Sonstiges

  • Information über die Datenverarbeitung

    PDF-Dokument (642.2 kB)

  • Ortsübliche Bekanntmachung

    PDF-Dokument (801.9 kB)

Der Bebauungsplan liegt im Rathaus Spandau, Zimmer 259, Frau Lippert – Tel. 90279-2192 oder 2666 aus.

Vom 12. Februar 2024 bis einschließlich 13.März 2024 Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung oder per Terminvereinbarung per E-Mail (stadtplanung@ba-spandau.berlin.de) auch außerhalb dieser Sprechzeiten.

Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Hinweis

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) und § 30c des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB). Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mit ausliegt.