Die Altstadt Spandau ist seit 2015 Fördergebiet im Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren und Quartiere“ (bis 2019 unter dem Titel „Städtebaulicher Denkmalschutz“). Das Förderprogramm unterstützt die Anpassung, Stärkung, Revitalisierung und den Erhalt von Stadt- und Ortskernen, historischen Altstädten, Stadtteilzentren und Zentren in Ortsteilen.
Die Altstadt Spandau ist mit ihrem historischen Stadtkern, den zahlreichen Einzeldenkmalen und Denkmalbereichen, ihrer Lage am Wasser und ihrem umfassenden Angebot an kulturellen und sozialen Einrichtungen städtebaulich und stadträumlich bedeutsam und erhaltenswert. Mit den Fördermitteln werden zahlreiche Projekte und Maßnahmen umgesetzt, deren Fokus es ist, die Altstadt als gesellschaftliches, kulturellen und funktionales Zentrum des Bezirks Spandau zu stärken.
Fördergrundlage für den eingeleiteten Entwicklungsprozess bildet das in 2015 beschlossene „integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) Altstadt Spandau“ sowie die Fortschreibung des ISEK aus dem Jahr 2021.
Das Bezirksamt Spandau hat am 28. April 2015 die Aufstellung einer Erhaltungs¬verordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes “Altstadt Spandau” beschlossen. Sie trat am 16. Juni 2016 in Kraft.
Informieren Sie sich weiter unter Städtebauliche Erhaltungsverordnung Altstadt Spandau
Informieren Sie sich weiter auf der Seite vom Altstadtmanagement
Informieren Sie sich weiter auf der Seite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen