offene Bauweise
Die offene Bauweise ist durch einen seitlichen Grenzabstand gekennzeichnet – früher auch Bauwich genannt -. In den bauplanungsrechtlichen Vorschriften wird jedoch nur festgelegt, dass mit einem Gebäude zur seitlichen Nachbargrenze ein Abstand einzuhalten ist. Die bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu den erforderlichen Abstandsflächen regeln ergänzend den näheren Umfang des einzuhaltenden Grenzabstandes. Die Festsetzung der offenen Bauweise lässt die Hausformen „Einzelhaus“, „Doppelhaus“ und „Hausgruppe“ zu, die jeweils nicht länger als 50m sein dürfen. Der Unterschied der vorgenannten Haustypen besteht darin, über wieviel (reale und eigenständige) Grundstücke sich diese Hausformen erstrecken.