Was geschieht mit meiner Anregung und was bedeutet „Abwägung?

Paragraph- und Euro-Zeichen auf einer Wippe

Nachdem Sie Ihre Anregung abgegeben haben, wird Ihre Stellungnahme in einen oftmals sehr umfangreichen und komplexen Verfahrensprozess einbezogen, der darüber entscheidet, ob und in welchem Umfang Ihre Anregung berücksichtigt werden kann.

Mit den Bebauungsplänen wird verbindlich und abschließend bestimmt, ob und wie ein Grundstück bebaut oder genutzt werden darf. Diese Festlegungen berühren häufig die zum Teil sehr gegensätzlichen Interessen von Eigentümern, Investoren, (Fach)Behörden, Verbänden und Initiativen aber auch von politischen Akteuren. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens müssen deshalb alle Sachverhalte, die im Hinblick auf die Erlangung des Planungsziels von Bedeutung sein können, ermittelt werden. Hierzu werden Sie als Bürgerinnnen und Bürger – in der Fachsprache: „Öffentlichkeit“ – und die betroffene Behörden – in der Fachsprache: Träger öffentlicher Belange – beteiligt.

Aus dem Spannungsfeld der vorgetragenen – oft gegenteiligen öffentlichen und/oder privaten Belange – sind die Einzelinteressen gegeneinander und untereinander zu wichten und zu werten. Das heißt, die einzelnen Forderungen oder Anregungen werden in eine Rangfolge gesetzt, die darüber entscheidet, ob oder in welchem Umfang der vorgetragene Sachverhalt in der weiteren Planung berücksichtigt wird. Die Durchführung dieses Vorgangs wird als Abwägung bezeichnet und von den Fachkräften im Stadtplanungsamt für die politisch Handelnden zur Zustimmung bzw. Beschlussfassung in den entsprechenden Gremien (im Bezirk Spandau: Ausschuss für Stadtentwicklung / Bezirksamt / Bezirksverordnetenversammlung) vorbereitet. Das Ergebnis mündet dann in einem für jedermann rechtsverbindlichen Planungskonzept – dem Bebauungsplan. Die Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB ist somit das zentrale Element zur Steuerung der kommunalen Gestaltungsfreiheit bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

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