Was ist ein Flächennutzungsplan (FNP)
Der Flächennutzungsplan (FNP) ist Teil der kommunalen Bauleitplanung. Er wird aufgrund seiner „hierarchischen“ Stellung in der örtlichen Planung auch als „vorbereitender Bauleitplan“ bezeichnet. Als vorbereitender Bauleitplan hat der FNP gem. § 5 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) die Aufgabe, für „das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.“ Vereinfacht ausgedrückt bedeutet diese Aufgabendefinition des Gesetzgebers, dass der FNP auf der Basis umfangreicher fachlicher Bestandsbewertungen, Analysen, öffentlicher und verwaltungsinterner Beteiligungsprozesse sowie der räumlichen Definition der städtebaulichen Entwicklungsziele die Nutzung des Bodens innerhalb einer Stadt in einem groben Raster zur weiteren Ausdifferenzierung für nachfolgende oder kleinteiligere Planungen festlegt. Die Entwicklungsziele können dabei auf eine langfristige Verwirklichung ausgelegt sein und werden – soweit erforderlich – einem ständigen Anpassungsprozess unterzogen, bevor in größeren regelmäßigen Zeitabständen eine völlige Neubearbeitung durchgeführt bzw. eine Neufassung des Flächennutzungsplanes erstellt wird.
Der Flächennutzungsplan legt also für die nächsten 10 – 15 Jahre fest, welche Flächen des Stadtgebietes grundsätzlich für unterschiedliche Nutzungen wie z. B. Wohnen, Arbeiten oder Freizeit baulich in Anspruch genommen werden können und welche Flächen für den Erhalt von Natur und Landschaft und die Entwicklung des Freiraumes vorbehalten bleiben und nicht bebaut werden dürfen. Er definiert weiter auch den Trassenverlauf der Hauptverkehrsstraßen oder U-Bahnen und gibt große Ver- und Entsorgungsstandorte (z. B. Elektrizitätswerke, Müllverbrennungsanlagen) vor.
In Berlin wird diese Aufgabe aufgrund des zweistufigen Verwaltungsaufbaus (Senat/Bezirke) zur Sicherung einer gesamtstädtisch ausgeglichenen städtebaulichen Entwicklung von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als ministerielle Aufgabe wahrgenommen und in Zusammenarbeit und Abstimmung mit den einzelnen – eher kommunal agierenden – Bezirken koordiniert.