In Berlin existieren mehrere Typen von Baugenehmigungs- bzw. Antragsverfahren. In welches Verfahren ein Antragsersuchen eingeordnet wird, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Bei den formellen Bauantragsverfahren sind es im Regelfall die Anforderungen eines Bauvorhabens (z. B. Sonderbauvorhaben) und die planungsrechtlichen Voraussetzungen. Darüber hinaus hat der Bauherr die Möglichkeit mit einem verbindlichen „Vorverfahren“ einzelne städtebauliche und bauordnungsrechtliche Fragestellungen vor Einreichung eines formellen Bauantrages rechtsverbindlich klären zu lassen. Eine unverbindliche städtebauliche Anfrage ergänzt die Gelegenheit, Informationen über die Bebaubarkeit eines Grundstückes zu erhalten.
Die einzelnen Verfahrensarten stellen wir Ihnen im folgenden vor:
- Antrag auf Vorbescheid (§ 75 Bauordnung Berlin – BauO Bln)
- Genehmigungsfreistellungsverfahren (§ 62 Bauordnung Berlin – BauO Bln)
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 63 Bauordnung Berlin – BauO Bln)
- Baugenehmigungsverfahren (§ 64 Bauordnung Berlin – BauO Bln)
- Planungsrechtlicher Bescheid (§ 75 Bauordnung Berlin – BauO Bln)
- Städtebauliche Anfrage
- Gültigkeitsdauer der Genehmigungen