Notwendige und hilfreiche Unterlagen

Für die planungsrechtliche Beurteilung ihres Bauvorhabens sind je nach Zweck und Umfang des Bauvorhabens unterschiedliche Bauvorlagen notwendig. Für die am häufigsten gestellten Anträge haben wir für Sie eine Kurzübersicht über die erforderlichen Standardunterlagen zusammengestellt:

Aktenordner

Wohnbauvorhaben

  • Allgemeine Beschreibung des Vorhabens
  • Amtlicher Lageplan eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) im Maßstab 1:200
  • Nutzungsmaßberechnung eines ÖbVI als Nachweis über die Einhaltung der Ausnutzungskennziffern (GRZ/GR, GFZ,GF), sofern im Bebauungsplan Regelungen zum Maß der baulichen Nutzung getroffen sind
  • Nachweis eines ÖbVI, dass die zulässige Zahl der Vollgeschosse nicht überschritten wird, sofern im Bebauungsplan Regelungen zur zuässigen Zahl der Vollgeschosse getroffen sind
  • Ansichten, Schnitt(e) und Grundrissplanung mit Vermaßung im Maßstab 1:100
  • Antrag auf Befreiung, Ausnahme oder sonstige Abweichung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes
Aktenordner

Gewerbebauvorhaben

  • Allgemeine Beschreibung des Vorhabens
  • Dezidierte Betriebsbeschreibung (z. B. Betriebszeiten, Betriebsabläufe – insbesondere bzgl. etwaiger Emissionen-, Umfang des Kunden- und Lieferverkehrs, Anzahl der Stellplätze für Kunden und Mitarbeiter, Umfang der Tätigkeiten außerhalb des Gebäudes etc.)
  • ggf. Lärmgutachten (schalltechnische Prognose) in Abhängigkeit von Art, Umfang und Standort des Vorhabens
  • Amtlicher Lageplan eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) im Maßstab 1:200
  • Nutzungsmaßberechnung eines ÖbVI als Nachweis über die Einhaltung der Ausnutzungskennziffern (GRZ/GR, GFZ,GF, BMZ/BM), sofern im Bebauungsplan Regelungen zum Maß der baulichen Nutzung getroffen sind
  • Nachweis eines ÖbVI, dass die zulässige Zahl der Vollgeschosse nicht überschritten wird, sofern im Bebauungsplan Regelungen zur zuässigen Zahl der Vollgeschosse getroffen sind
  • Ansichten, Schnitt(e) und Grundrissplanungmit Vermaßung im Maßstab 1:100 Antrag auf Befreiung, Aussnahme oder sonstige Abweichung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes
Aktenordner

Nutzungsänderung (innerhalb bestehender Gebäude)

  • Allgemeine Beschreibung des Vorhabens
  • Nutzungsmaßberechnung bei Änderungen der Nutzungen in Dach- und/oder Kellergeschossen in Abstimmung mit dem -Fachbereich Stadtplanung-, sofern im Bebauungsplan Regelungen zum Maß der baulichen Nutzung getroffen sind
  • Ansichten, Schnitte und Grundrissplanung in Abstimmung mit dem -Fachbereich Stadtplanung-
  • Gewerbliche Nutzungsänderung: Dezidierte Betriebsbeschreibung (z. B. Betriebszeiten, Betriebsabläufe – insbesondere bzgl. etwaiger Emissionen -, Umfang des Kunden- und Lieferverkehrs, Anzahl der Stellplätze für Kunden und Mitarbeiter, Umfang der Tätigkeiten außerhalb des Gebäudes etc.)
  • Gewerbliche Nutzungsänderung: Lärmgutachten (Lärmprognose) in Abstimmung mit dem -Fachbereich Stadtplanung- oder dem Umweltamt je nach Art, Umfang und Standort
Aktenordner

Antrag auf Vorbescheid

Das Vorbescheidsverfahren dient dazu, eine oder mehrere konkrete Fragestellungen zu prüfen. Art und Umfang der einzureichenden Unterlagen hängt insoweit eng mit dem zu prüfenden Sachverhalt zusammen. Eine allgemeingültige Definition der erforderlichen Prüfunterlagen ist deshalb nicht sinnvoll. Zur Vermeidung eines unnötigen Aufwands stimmen Sie die Art und den Umfang der notwendigen Prüfunterlagen mit uns ab.

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Hinweis

Zur Beschleunigung des Prüfverfahrens empfehlen wir Ihnen, auch bei Grundstücken die nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, sondern im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) liegen, die o. g. Nachweise eines ÖbVI vorzulegen, da sie die Zulässigkeitsprüfung, ob sich ein Bauvorhaben in die Umgebung einpasst, erheblich erleichtern.

Beachten Sie bitte, dass die vorgenannten Unterlagen nur einen Ausschnitt aus den im Rahmen der Antragsvefahren einzureichenden Prüfvorlagen darstellen und sich nur auf einfache Regelfälle für die planungsrechtliche/städtebauliche Zulässigkeitsprüfung beziehen. Je nach den speziellen Anforderungen des Bauvorhabens können weitere Nachweise erforderlich werden. Darüber hinaus sind häufig weitere Fachgesetze (z. B. Bauordnung Berlin) zu berücksichtigen, die zusätzliche Prüfvorlagen erfordern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des -Fachbereiches Stadtplanung- und des Bau- und Wohnungsaufsichtsamtes informieren Sie gerne über Art und Umfang der weiteren Unterlagen.

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