Für die planungsrechtliche Beurteilung ihres Bauvorhabens sind je nach Zweck und Umfang des Bauvorhabens unterschiedliche Bauvorlagen notwendig. Für die am häufigsten gestellten Anträge haben wir für Sie eine Kurzübersicht über die erforderlichen Standardunterlagen zusammengestellt:
- Allgemeine Beschreibung des Vorhabens
- Amtlicher Lageplan eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) im Maßstab 1:200
- Nutzungsmaßberechnung eines ÖbVI als Nachweis über die Einhaltung der Ausnutzungskennziffern (GRZ/GR, GFZ,GF), sofern im Bebauungsplan Regelungen zum Maß der baulichen Nutzung getroffen sind
- Nachweis eines ÖbVI, dass die zulässige Zahl der Vollgeschosse nicht überschritten wird, sofern im Bebauungsplan Regelungen zur zuässigen Zahl der Vollgeschosse getroffen sind
- Ansichten, Schnitt(e) und Grundrissplanung mit Vermaßung im Maßstab 1:100
- Antrag auf Befreiung, Ausnahme oder sonstige Abweichung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes