Allgemeines
Das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ ist Teil der Programmfamilie der Städtebauförderung. Mit dem Programm sollen städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligte Stadtteile stabilisiert und aufgewertet werden. Investitionen in öffentliche Infrastruktur, den öffentlichen Raum und das Wohnumfeld sollen Akteure im Quartier zusammenzubringen und aktivieren, um den sozialen Zusammenhalt im Quartier zu stärken. Für förderfähige Maßnahmen stehen für die Förderperiode 2014 – 2020 vier verschiedene Fonds zur Verfügung – Aktionsfonds, Projektfonds, Baufonds und Netzwerkfonds.
Fördergrundlage
Das Land Berlin gewährt die Fördermittel auf der Grundlage der §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) und der dazu erlassenen Ausführungsvorschriften (AV). Für die national finanzierten Projekte (Aktionsfonds und Projektfonds) gelten die Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Fördermitteln im Programm Soziale Stadt 2014 (VV SozStadt 2014). Für die EU-kofinanzierten Projekte (Baufonds und Netzwerkfonds) gelten die Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift „Zukunftsinitiative Stadtteil II EFRE“ (VV ZIS II EFRE 2014) Für mit Bundesmittel finanzierten Maßnahmen gelten die Bestimmungen der „Ausführungsvorschriften über die Finanzierung der Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen vom 20. Mai 2014“ (AV Stadterneuerung 2014).
Programmziele
Übergreifende Zielsetzung des Programms Soziale Stadt ist die ganzheitliche Stabilisierung und Potenzialentwicklung in Gebieten mit besonderen sozialen Integrationsaufgaben, um negative Folgen gesellschaftlicher Benachteiligung abzumildern oder zu kompensieren.
Programmfinanzierung
Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Landes Berlin, Mitteln des Bundes und EU-Mitteln (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung). Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung i.d.R. mit bis zu 33%, die EU beteiligt sich mit Mitteln des EFRE in der Förderperiode 2014 bis 2020 i.d.R. mit bis zu 50% der förderfähigen Kosten.
Beteiligung
Der Quartiersrat ist die Interessenvertretung der Bewohner/innen eines Kiezes. Er ist ein Gremium zur Beteiligung und Aktivierung der Bevölkerung bei der Umsetzung des Programms Soziale Stadt in Berlin. Bewohner/innen und Akteure, wie z.B. Mitarbeiter/innen von Initiativen, Projekten und Gewerbetreibende des Gebietes, werden in die Erarbeitung von Entwicklungskonzepten und in die Entscheidung über die Verwendung von Fördermitteln einbezogen. Die durchschnittliche Größe des Quartiersrates liegt zwischen 15 und 25 Personen. Der Quartiersrat setzt sich zusammen aus Bewohner/innen sowie institutionellen Vertreter/innen aus dem Gebiet.
Weiterführende Informationen zum Programm Soziale Stadt erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (hier).