Begriff, Aufgaben und Ziele der Stadtplanung
Überall wo Menschen zusammenleben und die gesellschaftliche Entwicklung prägen, entstehen aus unterschiedlichen sozialen, kulturellen, historischen, wirtschaftlichen, ökologischen, infrastrukturellen und politischen Bedürfnissen vielschichtige Ansprüche an die Nutzung von Grund und Boden sowie die öffentliche und private Infrastruktur. Die dadurch entstehenden stadtentwicklungspolitischen Auswirkungen stehen oft in einem vielschichtigen Spannungsfeld zueinander und erstrecken sich auf nahezu alle Lebensbereiche. Es bedarf deshalb bestimmter städtebaulicher „Spielregeln“ für die Bodennutzung, die die Stadtplanung unter Berücksichtigung des Allgemeinwohls entwerfen soll.
Stadtplanung hat deshalb die Aufgabe die oft gegensätzlichen städtebaulichen Auswirkungen und Erfordernisse der einzelnen Lebensbereiche Wohnen, Arbeiten, Freizeit, Natur/Umwelt, Versorgung/Handel und Verkehr miteinander in Einklang zu bringen oder zu koordinieren und als Ziel ein verträgliches Nebeneinander der einzelnen Nutzungen zu gewährleisten.
Als Selbstverwaltungsaufgabe der Kommune (vgl. Art. 28 Abs.2 Grundgesetz) ist die kommunale Planungshoheit gegenüber den Länderverwaltungen und dem Bund besonders geschützt und gleichzeitig das wichtigste kommunalpolitische Instrument, die städtebauliche Entwicklung eines Ortes zu steuern und verbindlich festzulegen.