In der geschlossenen Bauweise müssen die Gebäude mit ihren Wänden an die seitliche Grundstücksgrenze herangebaut werden. Die Grenzbebauung ist dann zwingend mit Brandwänden – also ohne Fenster – auszuführen. Abweichungen können sich nur aus der örtlichen bzw. konkreten Situation des Nachbargrundstückes ergeben. Dies ist etwa dann der Fall, wenn eine geschlossene Bauweise festgesetzt ist, aber auf dem Nachbargrundstück keine Grenzbebauung realisiert wurde, oder die auf dem Nachbargrundstück vorhandene Bebauung dies erfordert.
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Bauweise
geschlossene Bauweise
abweichende Bauweise
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