Wohnungsaufsicht

Mängel in Mietwohnungen

  • Was heißt das?

Unterstützung bei der Beseitigung von Wohnungsmissständen, der Verbesserung von Wohnverhältnissen, der ordnungsgemäßen Nutzung und Benutzbarkeit von Wohngebäuden, Wohnungen, Wohnräumen sowie der dazugehörigen Nebengebäuden und Außenanlagen.

  • Was muss ich beachten / mitbringen?

Für die Beseitigung von Wohnungsmängeln ist zunächst der Vermieter/die Vermieterin zuständig. Die Wohnungsmängel sind dem Vermieter/der Vermieterin schriftlich per Post mit entsprechendem Zustellnachweis (Einschreiben mit Rückschein) anzuzeigen.

Zur Beseitigung der Mängel ist dem Vermieter/der Vermieterin eine angemessene Frist von 14 Tagen einzuräumen.

Die Wohnungsaufsicht kann erst tätig werden, wenn sich niemand innerhalb der gesetzten Frist bei den Mieter:innen gemeldet haben sollte beziehungsweise die Mängel nicht behoben worden sind.

Hierzu wird zur Anzeige der Mängel an die Wohnungsaufsicht der letzte aktuelle Schriftverkehr zwischen der Mietpartei und dem Vermieter/der Vermieterin sowie die Rückscheinkarte des Einschreibens als Zustellungsnachweis benötigt.

Die genannten Unterlagen sind dann an die Bau- und Wohnungsaufsicht zu übersenden.”

  • Wo kann mir weitergeholfen werden?

Abt. Bauen, Planen und Gesundheit
Stadtentwicklungsamt
- Bau- und Wohnungsaufsicht -