- Was heißt das?
Eine Eintragung in das Baulastenverzeichnis ist eine gegenüber der Baubehörde freiwillig übernommene öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines/-r Grundstückseigentümers/-in zu einem bestimmten Tun, Dulden oder Unterlassen, das sich auf das eigene Grundstück bezieht.
- Was muss ich beachten / mitbringen?
- den ausgefüllten Vordruck “Formular 140”, den Sie im Internet finden können unter https://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/download/bauen/bau_140.pdf
- die erforderlichen Unterlagen entsprechend der in diesem Vordruck anzugebenden Daten (z.B. Lagepläne in ausreichender Zahl, Grundbuchauszug des belasteten Grundstücks – nicht älter als 4 Wochen, s. dazu Erklärungen des Vordrucks)
- Baulastauskünfte
- der genauen Adresse des/der anzufragenden Grundstücks/-e (Straße, Hausnummer, wenn möglich Flurstücksbezeichnung),
- einer Adresse, an die die Auskunft samt Gebührenbescheid zurück geschickt werden kann,
- einer Telefonnummer (wenn möglich), das erleichtert Rückfragen,
- und unter Beifügung einer Vollmacht für Grundstücke, die abgefragt werden, aber nicht im Eigentum des/-r Auskunftsuchenden stehen,
- per Mail an bauaufsicht@ba-spandau.berlin.de,
- per Fax an (030) 90279-2088,
- per Post an die
Abt. Bauen, Planen und Gesundheit
- Stadtentwicklungsamt -
Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht
Baulastenverzeichnis
Carl-Schurz-Str. 2-6
13597 Berlin.
- keine Auskünfte als Mails versandt, von Anfragen diesbezüglich ist abzusehen,
- nur Belastungen, keine Begünstigungen beantwortet, da das Baulastenverzeichnis nach belasteten Grundstücken sortiert ist,
- Gebühren erhoben – zur Zeit pro belastetem Buchgrundstück 29 €, pro unbelastetem Buchgrundstück 17 €.