Genehmigungsfreistellungen

  • Was heißt das?

Genehmigungsfreigestellt sind Bauvorhaben, die keine Sonderbauten sind und die im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes errichtet werden sollen oder über deren Zulässigkeit in einem planungsrechtlichen Bescheid entschieden wurde. Die Erschließung muss gesichert sein. Diese Bauvorhaben bedürfen keiner Baugenehmigung.

  • Was muss ich beachten / mitbringen?
Hier werden ein Antragsformular und die Bauvorlagen gemäß Bauvorlagenverordnung benötigt. Dies sind im einzelnen:
  • Baubeschreibung
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • geprüfter Standsicherheitsnachweis
  • falls erforderlich: gesonderte Anträge über bauordnungs- und planungsrechtliche Ausnahmen und Befreiungen (alle Unterlagen 1-fach)

Für diese Vorhaben gibt es keine bauordnungsrechtliche Genehmigung, die Einholung anderer amtlicher Genehmigungen, Bewilligungen und Erlaubnisse bleiben unberührt. Über Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen wird gesondert entschieden.

  • Wo kann mir weitergeholfen werden?

Abt. Bauen, Planen und Gesundheit
Stadtentwicklungsamt
- Bau- und Wohnungsaufsicht -