- Was heißt das?
Bestätigung der baulichen Abgeschlossenheit von Wohnungen und anderen nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen als Voraussetzung zur Schaffung von Einzeleigentum als Vorleistung für das Grundbuchamt.
- Was muss ich beachten / mitbringen?
Hier werden ein Antrag und die Bauzeichnungen mit Nummerierung der einzelnen Wohnungen und den anderen nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen in zweifacher Ausfertigung benötigt.