Die Art der baulichen Nutzung ist der Oberbegriff für die verschiedenen Baugebietstypen die in der Stadtplanung verwendet werden, um die zulässigen Nutzungen für ein Grundstück oder sonstige Flächen zu beschreiben und/oder rechtsverbindlich festzulegen. Die Ermächtigung hierzu findet sich in § 9 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) und wird mit §§ 2 – 11 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) gebietsbezogen konkretisiert. Die Baugebiete selber bestimmen ein spezifisches Profil von zulässigen, untereinander verträglichen und sich ergänzenden Nutzungen, die je nach der Zweckbestimmung des Baugebietes typischerweise in einem solchen Gebietstyp anzutreffen sind. Insoweit sind z. B. in einem Wohngebiet als prägende „Leitnutzung“ immer Wohngebäude zulässig, ergänzend aber auch die der Nahversorgung der Bewohnerinnen und Bewohner dienenden Läden. Mehr zu den einzelnen Baugebietstypen erfahren Sie unter Service: Lexikon – Baugebiete .
Zurück zu Service – Lexikon
Zurück zur Startseite Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung