Spitzensportförderung in Spandau

Häufige Fragen

Spitzensportförderung

Die Erfolge im Leistungs- und Spitzensport tragen wesentlich zum Renommee der Sportmetropole Berlin bei. Sie sind sowohl eine effektive Werbung für die jeweilige sportliche Disziplin als auch Anreiz für die nachfolgenden Generationen, sich selbst sportliche Ziele zu setzen und fördern die allgemeine Sportbegeisterung der Bevölkerung.

Informationen zur Spitzensportförderung in Spandau

  • Was ist die Intention der Förderung?

    Die Mittel sollen Sporttreibenden ermöglichen, bei überregionalen oder internationalen Vergleichen Erfolge erringen zu können. Viele Sporttreibende erhalten bereits andere Förderungen, einige sind ausreichend, so dass über diese Richtlinien keine weiteren Gelder gezahlt werden können. Andere erhalten aus verschiedenen Gründen keine oder keine ausreichende Förderung. Diese Förderung ermöglicht diesen dann, dennoch eine Unterstützung zu erhalten.

  • Für welche Zielgruppe ist das Kooperationsmodell konzipiert?

    Es sollen konkret einzelne, nicht beruflich oder auf professionellem Level agierende Sporttreibende gefördert werden, die in Sportvereinen mit Sitz in Spandau aktiv sind und überregionale oder internationale Wettbewerbe bestreiten, mit dem Ziel, bestmögliche Ergebnisse zu erzielen. Antragstellende sind also die Sporttreibenden und nicht die Vereine. .

  • Welcher Art kann die Förderung sein?

    Gefördert werden können Logistikkosten, also entstehende Kosten bei einer Teilnahme an Kader-Trainingslagern, –Lehrgängen oder -Wettbewerben. Gemeint sind insbesondere Reisekosten, Teilnahmegebühren oder Unterkunftskosten. Alle Kosten müssen sich in einem realistischen Rahmen halten.

    Falls bestimmtes Sportmaterial benötigt wird, sollte begründet werden, warum es gerade das gewünschte sein soll. Bei Sportmaterialien können nur Materialien gefördert werden, die vom Antragstellenden konkret benötigt werden, z.B. Stab für Stabhochsprung, ein Sportbogen, ein Boot usw.). Nicht an konkrete Sporttreibende gebundene Materialien, die zum allgemeinen Trainingsablauf gehören, z.B. Schutzmatten, Handtücher, Sitzbänke, Hanteln oder Transportkörbe können nicht gefördert werden.

    Sportkleidung kann nur in begründeten Einzelfällen gefördert werden, z.B. bei spezieller Schutzkleidung.

    Bei sonstigen Fördergegenständen kann es sich um verschiedene Ausgaben handeln, die im Zusammenhang mit der Sportausübung stehen, z.B. Maßnahmen, die zur Wiedererlangung/ Erhaltung der Fähigkeit zur Ausübung des Sports dienen.
    Bei dieser Art Anträge fällt eine Entscheidung über die Förderfähigkeit immer nach einer Einzelfallprüfung.

    Es ist möglich, mehrere Förderungen in einem Antrag zu vereinen, die maximale Fördersumme beträgt hierbei 2.000,- € pro Jahr.
    In begründeten Ausnahmefällen kann die Förderung auch höher ausfallen.

  • Wie läuft eine Beantragung ab?

    Rahmenbedingungen, um einen Antrag stellen zu dürfen:

    - Eine sporttreibende Person wurde in den Kader einer National-/ Bundesauswahl berufen. Sofern es (noch) keinen Bundeskader gibt, kann auch eine Berufung in den Landeskader ausreichen.
    - Im Rahmen der Kadertätigkeit ergeht eine Einladung für ein Trainingslager zur Sichtung oder zur Wettkampfvorbereitung oder die Einladung, an einem überregionalen oder internationalen Wettkampf teilzunehmen.
    - Es fallen effektive Kosten an, zum Beispiel für die An- und Abreise, eine Startgebühr oder Unterkunftskosten.
    - Es wurde ein Antrag beim zuständigen Verband bzw. beim Landessportbund auf Förderung bzw. Übernahme von Kosten gestellt. Dieser wurde entweder abgelehnt oder übernimmt nur teilweise die anfallenden Kosten.

    Beantragung:

    - Das offizielle Antragsformular ist zu verwenden und vollständig auszufüllen.
    - Der Nachweis über die Mitgliedschaft im Kader muss schriftlich beigefügt werden (stellt der jeweilige Verband aus).
    - Die Ablehnung oder Teilkostenübernahme durch den Verband, den Landessportbund wird beigefügt.
    - Alle anfallenden Kosten werden aufgelistet und den möglichen Einnahmen (Verbandszuschuss, Sponsoring, Spende etc.) gegenübergestellt.
    Der Fachbereich Sport behält sich als Fördermittelgeber das Recht vor, stichprobenartig zu überprüfen, ob zumindest die gängigen Förderungen, z.B. bei Verband oder Landessportbund beantragt und abgelehnt oder in nicht ausreichender Höhe bewilligt wurden.
    - Schließlich muss noch ein angemessener Eigenanteil in Höhe von mindestens 15% der Gesamtausgaben geleistet werden.
    - Wenn der so verbleibende Differenzbetrag (Summe der Einnahmen abzüglich der Summe der Ausgaben zuzüglich des Eigenanteils) über 250,- € liegt, kann diese Summe beantragt werden.

    Hinweis zu Reisekostenbeantragung:

    - Bei Reisen per Flugzeug, Bahn oder Bus muss das entsprechende Ticket/ die entsprechende Rechnung vorgelegt/ beigefügt werden.
    - Bei Reisen per Auto können 0,14 € pro Kilometer angerechnet werden. Dies entspricht einem Verbrauch von 8 Litern auf 100 km bei einem Benzinpreis von 1,80 € pro Liter. Eine höhere Kilometerpauschale ist nicht möglich.

    Förderentscheidung:

    - Je nach Anzahl der eingegangenen Förderanträge und der Höhe der beantragten Kosten berät ein Gremium bestehend aus der/dem für Sport zuständigen Stadträtin/ Stadtrat, Mitgliedern des Sportausschusses, dem Bezirkssportbund und dem Fördermittelgeber (dem Fachbereich Sport) über die Verteilung der verfügbaren Mittel.
    - Sind nicht ausreichend Mittel verfügbar, um alle Anträge vollständig zu befriedigen, können Teilförderungen erfolgen.

    - Dabei wird zwischen den Anträgen gewichtet:
    o Teilnahme an internationalem Wettkampf (Weltmeisterschaft, Olympia, Europameisterschaft, World Games usw.)
    o Teilnahme an überregionalem Wettkampf (Internationaler Wettkampfvergleich ohne konkreten Titel)
    o Teilnahme an Trainingslager/ Lehrgang
    - Soziale Kriterien können ebenfalls für eine Förderentscheidung einbezogen werden (z.B. bei Bildung- und Teilhabeprojekten).

    Es ergeht ein Zuwendungsbescheid an die Antragstellenden, in dem alle geförderten Kosten detailliert aufgelistet sind.

    Verwendungszweck:

    Nach der Veranstaltung muss innerhalb von 4 Wochen ein schriftlicher Nachweis über die Verwendung der Fördermittel erstellt werden. Aus dem Verwendungszweck muss hervorgehen, wie die Fördermittel verwendet wurden und mit welchem Ergebnis.

    Inhalte (sofern vorhanden):
    - Beschreibung der An- und Abreise (Datum, Uhrzeit, Beförderungsmittel, Anzahl Mitreisende usw.), Unterkunftsbeschreibung (Name, Lage)
    - Auflistung des Veranstaltungsablaufs (Datum und Ablauf, zum Beispiel Anzahl der Einsätze, Endplatzierung oder durchgeführte Leistungstests usw.)
    - Verwendung der Mittel, Nachweise der Ausgaben durch Rechnungen
    - Beschreibung und Begründung eventueller Abweichungen von den beantragten Mitteln

    Gern dürfen einem Verwendungszweck auch Presseartikel oder Fotos beigefügt werden, sofern diese vorhanden sind.

  • Was ist, wenn die Teilnahme an einem Wettkampf noch nicht sicher ist?

    Was ist, wenn z.B. aufgrund einer noch auszukurierenden Verletzung oder noch nicht abschließender Benennung durch den Kadertrainerstab die Teilnahme an der Internationalen Meisterschaft in der zweiten Jahreshälfte noch nicht gesichert ist?

    Dann darf zu Jahresbeginn ein Antrag mit den vermuteten Summen gestellt werden. Solange eine Teilnahme hinreichend wahrscheinlich ist, kann der Antrag aufrecht erhalten bleiben. Eine Information über eine Nicht-Teilnahme sollte dann so bald wie möglich kommuniziert werden.

    Wird eine Förderung genehmigt, es kommt zu einer Teilnahme und die tatsächlichen Kosten liegen über den prognostizierten, kann die Höhe der Förderung nur angepasst werden, wenn die verfügbaren Mittel dies erlauben.

    Hinweis: Sinkt durch abweichende Ausgaben der Eigenanteil unter 15%, kann die entstandene Differenz zurückgefordert werden.

  • Und wenn ein internationaler Wettkampf schon im Januar oder Februar stattfindet?

    Diese Fördermittel sind Zuwendungsmittel. Sie sind nicht ins nächste Jahr übertragbar.
    Voraussetzung ist aber, dass die Mittel innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung ausgegeben werden müssen. Wenn also ein Turnier Ende Januar/ Anfang oder Mitte Februar stattfindet, kann dies durch eine Auszahlung der Zuwendung im Dezember des Vorjahres abgedeckt werden. Der Antrag hierfür muss dann auch bereits im Vorjahr gestellt werden.

    Findet die Veranstaltung Ende Februar/ Anfang März statt, muss bei der Beantragung darauf hingewiesen werden, dass unter Umständen eine frühzeitige Buchung von Reise und Unterkunft nötig ist. In diesem Fall muss ein sogenannter „vorzeitiger Maßnahmenbeginn“ beantragt werden. In der Regel wird dieser dann kurzfristig genehmigt. Das bedeutet aber nicht, dass der Antrag und die Mittel dafür bewilligt werden. Der entscheidende Unterschied ist dann, wenn es zu einer Genehmigung kommt, dürfen auch Rechnungen/ Ausgaben zur Erstattung eingereicht werden, die bereits getätigt wurden.

    Ich wurde überraschend zu einem Wettkampf/ Trainingslager der Nationalmannschaft in meiner Sportart eingeladen – davon wusste ich aber noch nichts, als die Beantragungsfrist lief. Kann ich trotzdem eine Förderung erhalten?

    Generell sollte eine Beantragung natürlich während der öffentlichen Frist erfolgen. Wenn dies nicht möglich ist, z.B. wegen einer überraschenden, kurzfristigen Nominierung, kann dennoch ein Antrag auch nach der Frist gestellt werden.

    Alle fristgemäß eingegangenen Anträge haben hier natürlich erst einmal Vorrang.

    Sind danach aber noch Mittel verfügbar, z.B. weil die Summe der beantragten Summen unterhalb der verfügbaren Mittel liegt oder weil ein Antrag als nicht förderfähig eingestuft wurde, kann es durchaus noch zu einer Förderung kommen.

    In jedem Fall lohnt es sich, einen Antrag zu stellen, allein schon, um den möglichen Bedarf für kommende Jahre anzuzeigen.

Downloads

  • Antragsformular Spitzensportförderung in Spandau

    PDF-Dokument (405.4 kB)
    Dokument: Bezirksamt Spandau

  • Förderrichtlinie - Spandauer Spitzensport

    PDF-Dokument (680.4 kB)

  • Informationsformular Spitzensportförderung

    PDF-Dokument (300.0 kB)