Gemäß der Neunten Verordnung zur Änderung der SARS-Cov-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung des Senats vom 28. Mai 2020 wird ein Großteil der bezirklichen Sporthallen in Spandau ab Montag, den 8. Juni 2020 wieder für die Vereinsnutzung zur Verfügung stehen.
Von der Öffnung ausgenommen sind einige Schulsporthallen, die derzeit zur Sicherung des Schulbetriebes unter Berücksichtigung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln genutzt werden.
Weiterhin für die außerschulische Nutzung geschlossen bleiben daher folgende Hallen:
- Sporthalle Klosterfeld-Grundschule
- Sporthalle Siegerland-Grundschule
- Sporthalle Grundschule am Weinmeisterhorn
- Sporthalle Askanier-Grundschule
- Sporthalle Astrid-Lindgren-Grundschule
- Sporthalle Carl-Schurz-Grundschule
- Sporthalle Paul-Moor-Grundschule
- Sporthalle Mary-Poppins-Grundschule
- Sporthalle Schule am Grüngürtel (Inklusiver Campus)
- Sporthalle Bertolt-Brecht-Oberschule
- Sporthalle Hans-Carossa-Gymnasium
- Sporthalle Oberstufenzentrum TIEM
Darüber hinaus stehen derzeit einige weitere Hallen aufgrund von Sanierungsmaßnahmen nicht zur Verfügung.
Die Öffnung der Sporthallen erfolgt unter Maßgabe der vom Senat benannten Auflagen. Diese erfordern unter anderem die Begrenzung der Nutzenden auf maximal 12 Personen je Hallenteil sowie die Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 Meter. Damit sind nur kontaktlose Trainingsformen möglich, Trainingseinheiten von Mannschafts- und Kontaktsportarten, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, bleiben untersagt. Der Mindestabstand gilt nicht für den in § 1 Satz 3 der Verordnung genannten Personenkreis (Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner, Angehörige des eigenen Haushalts sowie Personen, für die ein Sorge- und Umgangsrecht besteht).
WC-Anlagen und Umkleideräume dürfen unter Einschränkungen genutzt werden und sind – ebenso wie die Hallen an sich – regelmäßig und ausreichend zu lüften, insbesondere beim Wechsel zwischen den Sportgruppen. Darüber hinaus sind die zuständigen Übungsleiter/innen bzw. Trainer/innen aufgefordert, Anwesenheitslisten zu pflegen, um eventuelle Infektionsketten nachvollziehen zu können.