Lebensmittelaufsicht

Lebensmittelkontrolle bei Obst und Gemüse mit einer Lupe

Ansprechpartner / Zuständigkeiten Lebensmittelüberwachung

Name Aufgabengebiet Stellenzeichen Telefon 030 90279 - Überwachungsbereich nach Postleitzahl
Hr. Hirschmann Leitender Lebensmittelkontrolleur Ord VetLeb 30 2514 13581
Hr. Rothe Lebensmittelkontrolleur Ord VetLeb 301 2515 13581 (nur Spandau Arcaden)
13585
13599
Fr. Schier Lebensmittelkontrolleurin Ord VetLeb 303 2937 13583 / 13591 / 13593
Hr. Höfer Lebensmittelkontrolleur Ord VetLeb 304 2181 13589
13597
Hr. Hellwig Lebensmittelkontrolleur Ord VetLeb 305 3414 13595
13629
Hr. Hirschmann Lebensmittelkontrolleur Ord VetLeb 306 2665 13587
14089
Hr. Hardt Lebensmittelkontrolleur (Anwärter) Ord VetLeb 307 2531 -

Verbraucherbeschwerde

Ein Stück rohes Rindfleisch, Hähnchenbrust, ein roher Fisch, Eier, Käse, weitere Milchprodukte, Nüsse und Bohnenkerne

Jeder Verbraucher hat einen Anspruch darauf, dass ihm nur Lebensmittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände angeboten werden, die gesundheitlich unbedenklich sind und nicht über ihre wahre Beschaffenheit täuschen.
Beschwerden über Lebensmittel, Kosmetika oder Bedarfsgegenstände sollten immer zuerst dem Verkäufer oder Gastwirt vorgetragen werden. Meist wird bei berechtigten Beschwerden der Betrieb selbst Ersatz leisten oder die Missstände abstellen.
Die Lebensmittelüberwachung sollten Sie jedoch insbesondere dann einschalten, wenn Ihre Reklamation nicht beachtet wird, sich die Vorkommnisse häufen oder gesundheitliche Störungen auftreten. Auch wenn sie Hygienemängel in Lebensmittelbetrieben oder den Verdacht haben, dass dort gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen verstoßen wird, sollten Sie das melden.
Wenn Sie gesundheitliche Beschwerden nach dem Verzehr eines Lebensmittels, der Anwendung eines Kosmetikproduktes, oder dem Umgang mit Bedarfsgegenständen haben oder Sie sich durch seine Zusammensetzung, seine Aufmachung oder durch Werbeaussagen getäuscht fühlen, können Sie eine Beschwerdeprobe abgeben.
Bitte füllen Sie das Formular “Angaben zur Bürgerbeschwerde” aus und schicken dieses per E-Mail an uns zurück.

  • Angaben zur Bürgerbeschwerde

    DOCX-Dokument (38.7 kB)

Zulassungen von Betrieben gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004

Flaggen der EU

Betriebe, die Lebensmittel tierischen Ursprungs be- und verarbeiten und auf den Markt bringen wollen, benötigen eine Zulassung.
Die dazu notwendigen Zulassungsanträge können auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Soziales abgerufen werden. Link

  • Merkblatt - Zulassung gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004

    PDF-Dokument (390.9 kB)

Informationen zu Gegenproben

#56684998 - Bakterien in Keimschale Vektor Illustration

Lebensmittelhersteller, von deren Produkten im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung Proben entnommen wurden, können die von den Probennehmern zurückgelassenen Gegenproben privat untersuchen lassen, um z.B. im Falle einer Beanstandung der beprobten Ware die amtlichen Untersuchungsergebnisse überprüfen zu lassen.
Eine Übersicht über die im Land Berlin zugelassenen privaten Gegenprobensachverständigen für die Untersuchung von amtlich zurückgelassenen Proben sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Soziales veröffentlicht. Link

Anzeige nach § 2a der Bedarfsgegenständeverordnung

Icon Teller und Besteck

Unternehmer, die Lebensmittelbedarfsgegenstände nach § 2 Abs. 6 Nr. 1 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) als Fertigerzeugnis herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, haben dies spätestens bei Aufnahme der Tätigkeit der für den jeweiligen Betrieb zuständigen Behörde, gemäß § 2a der BedGgstV, anzuzeigen. Zuständige Behörden sind in Berlin die Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter der Bezirke (zuständige VetLeb), in deren Zuständigkeitsbereich sich der Betrieb befindet. Die Anzeigepflicht gilt nicht für Lebensmittelunternehmer, deren jeweiliger Betrieb bereits nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene von der zuständigen Behörde registriert worden ist. Außerdem gilt die Ausnahme entsprechend für die in Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 aufgeführten Erzeuger. Dagegen stellt die Gewerbemeldung keinen Ersatz für die Anzeige dar.

Besteht ein Unternehmen aus mehreren Betriebsstätten, hat die Meldung für jede Betriebsstätte gesondert an die für den Standort zuständige Behörde zu erfolgen. Unternehmer, die ihre Tätigkeit bereits vor dem 01.07.2024 aufgenommen haben, müssen die Anzeige bis zum 31.10.2024 übermitteln. Änderungen der Daten sind innerhalb von sechs Monaten nach Änderung mitzuteilen, sofern die Änderung dann noch besteht.

  • Formular Anzeige Bedarfsgegenständebetrieb Berlin

    DOCX-Dokument (28.4 kB)

Merkblätter für Lebensmittelunternehmer

  • Merkblatt - Allergenkennzeichnung

    PDF-Dokument (650.0 kB)

  • Merkblatt - Betriebliche Eigenkontrolle

    PDF-Dokument (352.5 kB)

  • Merkblatt - Eierpackstellen

    PDF-Dokument (665.6 kB)

  • Merkblatt - Einrichtung gewerblicher Küchen

    PDF-Dokument (555.1 kB)

  • Merkblatt - für Unternehmer, die LM in Verkehr bringen

    PDF-Dokument (303.6 kB)

  • Merkblatt - Herstellen von Lebensmittel in privaten Wohnungen

    PDF-Dokument (246.1 kB)

  • Merkblatt - Herstellung und Verkauf Speiseeis

    PDF-Dokument (409.2 kB)

  • Merkblatt - Inverkehrbringen von unverpackten, leicht verderblichen Lebensmitteln

    PDF-Dokument (442.4 kB)

  • Merkblatt - Lebensmittelabfälle tierischer Herkunft

    PDF-Dokument (307.7 kB)

  • Merkblatt - Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln usw

    PDF-Dokument (229.5 kB)

  • Merkblatt - Personalhygieneschulung im LM-Bereich

    PDF-Dokument (490.7 kB)

  • Merkblatt - Speise- und Getränkekarten

    PDF-Dokument (974.9 kB)

  • Merkblatt - Straßenhandel Volksfeste Märkte

    PDF-Dokument (520.4 kB)

Arbeitshilfen Dokumentation der Eigenkontrollen

  • Arbeitshilfe - Kennzeichnung Allergene und Zusatzstoffe

    PDF-Dokument (457.3 kB)

  • Arbeitshilfe - Kennzeichnung Allergene

    PDF-Dokument (454.5 kB)

  • Arbeitshilfe - Reinigungs- und Desinfektionsplan einzeln

    PDF-Dokument (466.8 kB)

  • Arbeitshilfe - Reinigungs- und Desinfektionsplan

    PDF-Dokument (441.6 kB)

  • Arbeitshilfe - Reinigungsplan

    PDF-Dokument (469.8 kB)

  • Arbeitshilfe - Temperaturüberwachung - einzeln

    PDF-Dokument (430.1 kB)

  • Arbeitshilfe - Temperaturüberwachung

    PDF-Dokument (443.8 kB)

  • Arbeitshilfe - Schädlingsprophylaxe

    PDF-Dokument (425.0 kB)

  • Arbeitshilfe - Wareneingangskontrolle

    PDF-Dokument (413.0 kB)

  • Arbeitshilfe - Hygienebelehrung

    PDF-Dokument (432.2 kB)